Begründeter Widerruf - Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Bildes wieder entziehen
Eine einmal erteilte Veröffentlichungserlaubnis kann nicht ohne weitere Begründungen wieder rückgängig gemacht werden.

Grundsätzlich darf ein Bildnis einer Person, die keine Person der Zeitgeschichte ist, nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person ihre Einwilligung dazu erteilt hat. Die Einwilligung ist grundsätzlich verbindlich und kann nicht ohne besonderen Grund wieder entzogen werden. Allerdi...
Grundsätzlich darf ein Bildnis einer Person, die keine Person der Zeitgeschichte ist, nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person ihre Einwilligung dazu erteilt hat. Die Einwilligung ist grundsätzlich verbindlich und kann nicht ohne besonderen Grund wieder entzogen werden. Allerdings muss von Fall zu Fall überprüft werden, ob eine bestimmte Art der Verwendung von der Einwilligung gedeckt ist.