Rechtsprechung
Recht auf Reparatur: EU verständigt sich auf neues Gesetz
Die EU hat sich auf ein Recht auf Reparatur geeinigt. Durch dieses neue Gesetz sollen Reparaturen von defekten Geräten künftig einfacher möglich werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen sich freuen. Die EU hat sich auf das sogenannte „Recht auf Reparatur“ geeinigt, wie etwa die Tagesschau berichtet. Das gilt unter anderem für „weiße Ware“, darunter fallen zum Beispiel Kühlschränke, aber auch für Alltagsgeräte wie Smartphones. Z...
Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen sich freuen. Die EU hat sich auf das sogenannte „Recht auf Reparatur“ geeinigt, wie etwa die Tagesschau berichtet. Das gilt unter anderem für „weiße Ware“, darunter fallen zum Beispiel Kühlschränke, aber auch für Alltagsgeräte wie Smartphones. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Reparaturen günstiger und einfacher zu gestalten.
Damit will man der oft zitierten „Wegwerfgesellschaft“ entgegen wirken. Ganze 35 Millionen Tonnen Müll werden jährlich durch europäische Verbraucherinnen und Verbraucher verursacht, oft obwohl derlei Geräte repariert werden könnten. Ausgeschlossen von der Regelung sind übrigens ebenfalls einige Produkte. Dazu zählen unter anderem Kopfhörer oder Möbel.
Der entsprechende Rechtstext zum neuen Gesetz wird in den kommenden Wochen erarbeitet. Anschließend muss das Ganze noch durchs Parlament und die EU-Staaten müssen zustimmen. Im Normalfall ist dieser Vorgang aber Makulatur. Im Detail sollen Ersatzteile einfacher verfügbar werden, Preise dafür sollen fallen und Anleitungen der Hersteller müssen zur Verfügung gestellt werden. Damit will man Repair Shops oder die Eigeninitiative von Tüftlern fördern.
Wann genau das Recht auf Reparatur wirksam wird, ist derzeit noch nicht konkret bekannt.