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Foto- und Filmrecht

Videoüberwachung nur mit Einschränkung erlaubt

Autor: Regula Heinzelmann • 28.3.2017 • ca. 0:40 Min

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2014 ein bemerkenswertes Urteil über Datenschutz publiziert. Ein Hausbesitzer in Ungarn installierte eine Kamera fest an seinem Haus. Die Videoüberwachungsanlage identifizierte Personen, die des Einbruchs verdächtig waren. Die Au...

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2014 ein bemerkenswertes Urteil über Datenschutz publiziert. Ein Hausbesitzer in Ungarn installierte eine Kamera fest an seinem Haus. Die Videoüberwachungsanlage identifizierte Personen, die des Einbruchs verdächtig waren. Die Aufzeichnungen wurden beim Strafverfahren verwertet. Einer der Verdächtigen beantragte die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Überwachungssystems. Der EuGH gab dem Verdächtigen recht und entschied, dass sich Videoüberwachung nicht auf den öffentlichen Raum erstrecken dürfe.

Gabor Pocza
Wer auf eine öffentliche Veranstaltung geht, muss damit rechnen, fotografiert zu werden. Knipsen ist erlaubt (Ausnahme: peinliche Fotos).
© shutterstock/Gabor Pocza

Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben. Demnach wären zum Beispiel Street-View-Aufnahmen ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Hausbewohner - nicht nur der Hausbesitzer - verboten. Kameras von Unternehmen, die Passanten registrieren, wären ebenfalls nicht erlaubt. Und ganz und gar verboten wäre Überwachung von Nutzern durch Smart-Geräte.