Foto- und Filmrecht
Fotografieren und Filmen: Was ist erlaubt - und was nicht?
Ein Klick, und das Foto ist geschossen – aber auch rechtens? Eine Vielzahl an Vorschriften will beachtet werden – umso mehr, wenn Sie die Bilder im Blog oder in sozialen Medien veröffentlichen wollen.
- Fotografieren und Filmen: Was ist erlaubt - und was nicht?
- Panoramafreiheit: Aufnahmen von Gebäuden
- Produktfotos für eBay oder Kleinanzeigen
- Privatfotos: Schriftliche Einwilligung verlangen
- Videoüberwachung nur mit Einschränkung erlaubt
- Fotos im Arbeitsrecht
- Fotos in sozialen Medien

Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) enthält einige Regeln darüber, was man fotografieren oder filmen darf und was man bei der Publikation zu beachten hat. Der Grundsatz lautet: Bildnisse oder Filme dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden. Die Einwilligung zur Veröffentlichung gilt grundsätzlich als erteilt, wenn der Abgebildete ein Honorar erhält.
Bei vielen Veranstaltungen wird üblicherweise fotografiert. Dabei kann man von einer sogenannten konkludenten beziehungsweise stillschweigenden Einwilligung zum Fotografieren und sogar zum Publizieren der Fotos ausgehen. Allerdings muss man auch da vorsichtig sein, zum Beispiel wird es niemand gern sehen, wenn peinliche Situationen im Internet erscheinen. Dann haben die Betroffenen das Recht, die Löschung der Fotos zu verlangen.
Empfindliche Strafen
Erlaubt sind nach KunstUrhG Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder Aufnahmen von Versammlungen, Umzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Aber auch durch Bilder, die im Prinzip erlaubt wären, darf nicht ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt werden.
Das KunstUrhG enthält eine Strafdrohung für unerlaubt publizierte Bilder, nämlich Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Die Tat wird aber nur auf Antrag verfolgt. Anspruch auf Ersatz materiellen Schadens steht dem Träger des Persönlichkeitsrechts unabhängig von der Schwere des Eingriffs zu. Eine Geldentschädigung zum Ersatz des immateriellen Schadens setzt einen schwerwiegenden Eingriff voraus (Landgericht Memmingen, Urteil 12 S 796/10 vom 4. Mai 2011).
Das dürfen Sie fotografieren und veröffentlichen
Folgende Liste zeigt Ihnen, was Sie nach Kunsturheberrecht gefahrlos fotografieren dürfen (Pro) oder wo Sie besser das Objektiv wegdrehen (Contra):
Auf den folgenden Seiten beleuchten wir einzelne Fälle im Detail.