Recht

Verteidigung gegen Abmahnungen

22.10.2010 von Mathias Straub

Rechteinhaber gehen gegen Verletzungen ihrer Urheberrechte häufig mit außergerichtlichen Abmahnungen vor. Für den Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung heißt es dann, sorgfältig zu prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist.

ca. 2:05 Min
Ratgeber
image.jpg
© ColorFoto

Formell sind an die Wirksamkeit der Abmahnung jedoch keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Es bedarf keiner Zustellung per Einschreiben, nicht zwingend einer Originalunterschrift und nach überwiegender Rechtsauffassung auch nicht unbedingt der Vorlage einer Originalvollmacht. Ebenfalls kein schlagendes Gegenargument sind die häufig sehr kurz gesetzten Fristen in den Abmahnungen.

Zu prüfen ist aber, ob der Abgemahnte überhaupt als Täter oder als sogenannter Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Ein solcher Störer im Rechtssinne ist derjenige, dem es rechtlich und tatsächlich möglich wäre, die Rechtsverletzung zu unterbinden. Weiter ist zu prüfen, ob der angebliche Rechteinhaber überhaupt zur Geltendmachung der Rechte befugt ist.

In einem gerichtlichen Verfahren muss im Zweifel nachgewiesen werden, dass diese Berechtigung besteht, also dass der Abmahner selbst Urheber des jeweiligen Werkes ist oder durch Rechtsübertragung ausschließliche Nutzungsrechte an dem Werk erlangt hat. Dieser Beweis muss durch den Rechteinhaber aber nicht bereits in der Abmahnung bis ins Detail geführt werden.

In jedem Fall sollte auf die Abmahnung reagiert werden. Ist die Abmahnung unberechtigt, kann sie mit dem Hinweis auf entsprechende freie Rechte oder die entsprechende lizenzfreie Quelle zurückgewiesen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, als Abgemahnter seinerseits gerichtlich vorzugehen und eine so genannte negative Feststellungsklage zu erheben.

Häufig empfiehlt es sich aber, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abgemahnte kann diese Erklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich" abgeben. Die Erklärung gilt dann nicht als Schuldeingeständnis, verhindert aber dennoch, dass der Rechteinhaber wegen des Unterlassungsanspruches noch gerichtlich vorgehen kann. Um in diesem Sinne wirksam zu sein, muss die Erklärung zwar für den Fall der Zuwiderhandlung mit einer Vertragsstrafe bedroht sein.

Die Vertragsstrafe muss dabei aber nicht, wie zumeist gefordert, 5000 Euro oder mehr betragen. Der Betrag bleibt viel mehr bewusst unbeziffert. Kommt es dann in der Folge tatsächlich zum (unwahrscheinlichen) Fall eines erneuten Verstoßes muss der Abmahner eine Vertragsstrafe der Höhe nach zunächst bestimmen. Hält der Verletzer diese für zu hoch, muss er sie nicht bezahlen und der Abmahner kann auf Zahlung klagen, wobei dann das hiermit befasste Gericht frei bewertet, ob die vom Abmahner festgesetzte Höhe angemessen oder überhöht ist.

Dies dürfte für den Abgemahnten im Falle eines tatsächlichen Verstoßes günstiger sein. Sehr genau sollte geprüft werden, ob die häufig mit der Abmahnung verbundenen weiteren Ansprüche (Auskunft, Anerkennung von Schadensersatz, Erstattung der Abmahngebühren) bestehen. Es empfiehlt sich zumeist, solche Ansprüche nicht pauschal anzuerkennen. Hinsichtlich der Abmahngebühren muss kritisch hinterfragt werden, ob der zugrunde gelegte Streitwert angemessen ist. Handelte es sich um eine nur unerhebliche Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs ist in vielen Fällen die Abmahngebühr des Anwaltes nur in Höhe von bis zu 100 Euro zu erstatten.

Fazit

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Häufig empfiehlt sich dennoch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Hierdurch wird keine Schuld eingestanden und das Risiko eines teuren Rechtsstreits vermieden.

Mehr lesen

Chronologische Liste und Netflix-Links

Marvel-Filme- und -Serien: Das ist die richtige Reihenfolge

Neuerscheinungen in der Übersicht

Netflix: Neue Filme und Serien

Vorschau auf Film- und Serien-Highlights

Amazon Prime Video: Neuheiten

Weiter zur Startseite  

Mehr zum Thema

Blende, Blendenstufe & Schärfentiefe bei Objektiven

Fototografie-Wissen

Blende, Lichtstärke und Schärfentiefe erklärt

Fotografie-Wissen im Detail: Wir erklären alles rund um Blendenstufen, Lichtstärke und Schärfentiefe bei Objektiven und DSLRs.

Autorennen

Recht

Urheberrecht bei Sportveranstaltungen: Sind Logos ein…

Auf Sportveranstaltungen wimmelt es nicht nur an guten Foto-Motiven, sondern auch an Sponsoren-Logos. Droht daher ein Urheberrechtsproblem?

Beratung Recht Personen Fotografieren mit Helm

Recht

Personen mit Helm fotografieren - wann brauche ich eine…

Personen mit Helm sind nur schwer zu erkennen. Reicht das als Begründung, um sie ohne Erlaubnis zu fotografieren? Fachanwalt Mathias Straub klärt auf.

Recht am eigenen Bild - Einwilligung einholen

Leitfaden Bildnisrecht

Recht am eigenen Bild: Einwilligung einholen - so…

Beim Fotografieren von Personen ist das Recht am eigenen Bild zu beachten. Wie Sie die Einwilligung einholen, erfahren Sie hier.

Leica M Elektronik

Wissen Digitalfotografie

Leica über die Zukunft der Sensortechnik

In den Entwicklungslabors von Leica diskutiert ColorFoto über die Zukunft von Sensoren, Signalverarbeitung und die Herausforderungen des M-Systems.