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Recht

Kunst im Bild - Kunstwerke ablichten

Wer urheberrechtlich geschützte Kunstwerke abfotografiert oder abfilmt, benötigt für die Veröffentlichung häufig die Zustimmung des Künstlers.

Autor: Redaktion pcmagazin • 1.1.2010 • ca. 0:10 Min

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Werke der bildenden Kunst, seien es Gemälde oder Plastiken, sind in aller Regel zugunsten des Künstlers urheberrechtlich geschützt. Der urheberrechtliche Schutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Wird ein Kunstwerk abfotografiert oder abgefilmt, so ist dies eine Vervielfältigung...

Werke der bildenden Kunst, seien es Gemälde oder Plastiken, sind in aller Regel zugunsten des Künstlers urheberrechtlich geschützt. Der urheberrechtliche Schutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Wird ein Kunstwerk abfotografiert oder abgefilmt, so ist dies eine Vervielfältigung des Kunstwerkes. Solche Vervielfältigungen sind in aller Regel zustimmungspflichtig.