Cookies: Plug-ins & BGH--Urteil
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Cookie-Plug-ins: Datenschutz mit ZusatztoolsMit Plug-ins für den Browser lässt sich die Cookieverwaltung erleichtern. Und auch für bequemes Surfen im Web gibt es ein interessantes Zusatztool. Den kleinen Werbeblocker Ghostery gibt es bereits seit vielen Jahren; das Tool ist als Plug-in für jeden...
Cookie-Plug-ins: Datenschutz mit Zusatztools
Mit Plug-ins für den Browser lässt sich die Cookieverwaltung erleichtern. Und auch für bequemes Surfen im Web gibt es ein interessantes Zusatztool. Den kleinen Werbeblocker Ghostery gibt es bereits seit vielen Jahren; das Tool ist als Plug-in für jeden gängigen Browser verfügbar. Es ist darauf spezialisiert, Tracking-Cookies und andere Elemente, die für die Anonymität des Surfers relevant sind, zu blocken und erledigt diese Aufgabe sowohl zuverlässig als auch transparent.
Etwas Vorsicht im Umgang mit Ghostery könnte allerdings angebracht sein, denn in der Vergangenheit geriet das Tool selbst in den Fokus, weil der Hersteller die mit Ghostery gesammelten Daten seinerseits an Werbefirmen weiterverkauft hat. Diese Geschichte ist inzwischen allerdings längst verjährt.
Das genaue Gegenteil von Ghostery ist I don’t care about cookies. Dieses Plug-in für Firefox, Chrome und auch Edge automatisiert das, was die meisten Surfer im Web manuell sowieso tun: Es stimmt den Cookie-Bedingungen zu, und zwar exakt so, wie vom jeweiligen Webseiten-Anbieter vorgeschlagen. Diese Vorgehensweise ist für all jene Nutzer interessant, die sich an Cookies grundsätzlich nicht stören und denen es egal ist, ob irgendwelche Werbefirmen persönliche Nutzerprofile anlegen und verwenden.
Sobald eine neue Webseite angesurft und das inzwischen ebenso berüchtigte wie nervige Cookie-Fenster eingeblendet wird, löst das Tool automatisch einen Klick auf die Zustimmungs-Schaltfläche für die vorgeschlagenen Cookies aus. Unterm Strich wird das Surfen im Web komfortabler und schneller, ganz so, wie es vor der Zeit der Cookie-Fenster war. Ob diese Vorgehensweise aber wirklich empfehlenswert ist, muss jeder für sich entscheiden.

BGH-Urteil: Opt-In ist gesetzliche Pflicht
Bereits im Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Cookies, die zur Erstellung von Nutzerprofilen dienen, einer Einwilligung bedürfen. Allerdings bleiben Grauzonen. Vor Einführung der DSGVO wurden Cookies aller Art meist völlig ohne Einwilligung des Nutzers auf dessen Rechner platziert und ausgewertet. Eine Einwilligungspflicht gab es nicht, stattdessen musste der Nutzer der Verwendung von Cookies zum Zwecke von Werbung oder auch Marktforschung ausdrücklich widersprechen.
Dann kam es am BGH im Mai zu einer folgenschweren Entscheidung: Die Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen das Unternehmen planet49, das Daten für Werbezwecke sammelte und in diesem Zusammenhang ein vormarkiertes Kontrollkästchen verwendete, mit dem sich der Anwender mit dem Einsatz diverser Cookies einverstanden erklärte. Dieses Häkchen hätte laut Verbraucherzentrale nicht im Voraus gesetzt sein dürfen.

Der BGH entschied zugunsten der Verbraucherzentrale und kam zu dem Schluss, dass zumindest solche Cookies, die zur Erstellung von Nutzerprofilen für Werbung und Marktforschung dienen, einer ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer bedürfen. Ausgenommen sind meist solche Cookies, die laut Seitenanbieter essentiell erforderlich sind. Bleibt die Frage: Welche sind das denn nun konkret?
Zahllose Webseiten lassen sich ohne Werbung und somit auch ohne Werbecookies überhaupt nicht betreiben. Essentiell erforderlich könnte aus deren Sicht somit alles sein, was den Betrieb der Seite aus finanzieller Sicht überhaupt erst ermöglicht. Das würde aber andererseits auch bedeuten, dass quasi jede Art von Cookie, die für den Betreiber wirtschaftlich relevant ist, auch ohne Opt-in platziert werden darf, was aber rechtlich gesehen nicht mehr möglich ist.
Sie sehen also, wie groß diese Grauzone ist. Man findet alles im Internationalen Web: Manche Webseiten-Betreiber bieten ein Opt-in, andere setzen eine Cookie Wall ein, die den Zugang zu den Inhalten ohne Akzeptanz aller Cookies versperrt. Eine Zustimmung ist in diesem Fall alles andere als freiwillig.