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Glasfaser: Umfassende Kritik an möglichem Routerzwang

Provider möchten ihren Glasfaser-Kundinnen und -Kunden vorschreiben, welche Router zu verwenden sind. Dafür hagelt es reichlich Kritik.

Glasfaser
Kippt die freie Routerwahl bei Glasfaser? Noch ist nichts entschieden.
© nikkytok / shutterstock.com

In Deutschland herrscht die sogenannte „freie Routerwahl“. Egal welchen Provider man für sein heimisches Internet beauftragt, niemand darf vorschreiben, welcher Router zum Einsatz kommt. An dieser Regelung wollen die Netzbetreiber in Deutschland nun scheinbar rütteln und die Routerfreiheit bei...

In Deutschland herrscht die sogenannte „freie Routerwahl“. Egal welchen Provider man für sein heimisches Internet beauftragt, niemand darf vorschreiben, welcher Router zum Einsatz kommt. An dieser Regelung wollen die Netzbetreiber in Deutschland nun scheinbar rütteln und die Routerfreiheit bei Glasfaseranschlüssen kippen. Das kommt allerdings nirgendwo gut an, wie Stellungnahmen, die der Bundesnetzagentur zugingen, zeigen.

Zu den Kritikern einer Abschaffung der freien Routerwahl zählen unter anderem Endgerätehersteller wie AVM (FritzBox), Verbraucherschützer, Elektronik-Märkte wie Media Markt, Sicherheitstechniker aber auch die Senatsverwaltung Berlin und zwei Glasfaserunternehmen. AVM zum Beispiel argumentiert: „Seit dem Beginn der Routerfreiheit im Jahr 2016 funktioniert diese technisch einwandfrei - Geräte und Netze sind interoperabel und laufen sicher und stabil in den Haushalten. Belege für die von den Netzbetreibern behaupteten, theoretischen Störungs- und Sicherheitsszenarien, die in Zusammenhang mit der Nutzung kundeneigener Endgeräte direkt am Glasfaseranschluss aufträten, sind nicht bekannt.“

Die Netzbetreiber hingegen fordern, dass bei passiven optischen Glasfaserinfrastrukturen der Netzabschluss ab dem Modem definiert würde. Das wiederum würde bedeuten, dass ein zusätzlicher Router nur nachgelagert, nach dem Modem des Providers, betrieben werden dürfte. Die Betreiber argumentieren, dass es nur möglich sei, einen Endkunden über die Ethernet-Schnittstelle des Modems zu adressieren. Das wiederum könne nicht vorgelagert erfolgen. Darüber hinaus könne der Fall eintreten, dass möglicherweise inkompatible Geräte nicht nur den eigenen Empfang stören, sondern auch den anderer Anschlüsse.

Der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) wiederum kontert: „Eine der Hauptmotivationen für den Antrag scheint in der Realisierung der Möglichkeit zu liegen, dass zukünftig alle ‚denkbaren‘ Endgeräte für passive optische Netze exklusiv und ausschließlich von den Providern an ihre Kundinnen und Kunden abgegeben werden können. Für den Markt für Telekommunikationsendgeräte in Deutschland würde das bedeuten: Perspektivisch könnte dieser nicht mehr existieren.“ Kurz gesagt: Den Netzbetreibern gehe es ausschließlich um Profit.

Autor: Sebastian Thöing • 9.11.2023

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