Generalüberholte Geräte
Greenwashing: Abmahnung gegen Refurbished-Anbieter
Der Verbraucherschutz hat drei Anbieter von Refurbished-Geräten abgemahnt wegen Greenwashing, irreführender Preise und rechtwidriger Cookies.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat drei Betreiber von Refurbished-Marktplätzen abgemahnt, die gebrauchte Smartphones, Laptops und andere Elektronikgeräte generalüberholen und erneut zum Verkauf anbieten. Gründe dafür seien zum einen das betriebene Greenwashing, irreführende Preis...
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat drei Betreiber von Refurbished-Marktplätzen abgemahnt, die gebrauchte Smartphones, Laptops und andere Elektronikgeräte generalüberholen und erneut zum Verkauf anbieten. Gründe dafür seien zum einen das betriebene Greenwashing, irreführende Preisangaben, Werbung mit unrealistischen Preisvorteilen und rechtswidrige Werbe-Cookies.
Bei Greenwashing handelt es sich um einen Etikettenschwindel, der besonders umweltschonende und verantwortungsbewusste Produkte, Methoden oder Unternehmen anpreist ohne echten Bezug zur Herstellung oder Unternehmenskultur. Dazu gehören unter anderem Angaben wie „Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert" oder „100 Prozent klimaneutral“ sowie Aussagen zum vorgeblich eingesparten Elektromüll.
Der VZBV betont, dass auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott, beispielsweise durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen anfällt. Es fehlen genaue Angaben auf den Webseiten der Anbieter, die ihre Aussagen untermauern und genauere Informationen zu den eigenen Verfahren bieten.
Zudem suggerieren sogenannte "Streichpreise" auf den Webseiten eine hohe Preisersparnis bei den erworbenen Geräten, ohne dabei anzugeben, ob es sich beim höheren Preis um den Preis des Neugerätes, eines gebrauchten Gerätes oder einem anderen Vergleichspreis handelt.
Auch beim Umgang mit Werbe-Cookies gab es Kritik, denn diese wurden ohne Einwilligung für Werbe- und Analysezwecke gespeichert. In einem Fall soll ein Unternehmen sogar Cookies eingesetzt haben, nachdem der User dem Einsatz explizit widersprochen hatte.
Zwei der abgemahnten Unternehmen gaben eine Unterlassungserklärung ab und änderten auf Basis der Kritik Ihre Webseite. Gegen ein Unternehmen, das in den Niederlanden ansässig ist, hat der VZBV hingegen Klage eingereicht. Auch in Frankreich klagte der französische Verbraucherschutz UFC-Que Choisir gegen ein Unterhemen, und zwar gegen den in Paris ansässigen Refurbished-Shop Back Market.