Breitband-Ausbau
Langsames Internet? Verbraucherschützer fordern Entschädigung
Das Internet lahmt und spuckt nicht die versprochene Bandbreite aus? Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert jetzt eine einfache Lösung.

Seit knapp zwei Jahren gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher ein sogenanntes Preis-Minderungsrecht, wenn die Leistung des gebuchten Internetanschlusses schlecht ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, sieht dieses Preis-Minderungsrecht jedoch kritisch. Es sei schlichtweg zu ko...
Seit knapp zwei Jahren gibt es für Verbraucherinnen und Verbraucher ein sogenanntes Preis-Minderungsrecht, wenn die Leistung des gebuchten Internetanschlusses schlecht ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, kurz vzbv, sieht dieses Preis-Minderungsrecht jedoch kritisch. Es sei schlichtweg zu kompliziert. Auch deshalb sei die Regelung nicht erfolgreich, weshalb man nun ein Umdenken fordert.
Für langsame Tarife fordert der vzbv daher eine pauschale Reduktion um 15 Euro pro Monat. Und zwar so lange, bis die Minderleistung seitens des Providers abgestellt wurde. „Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Prozess bislang aufwändig
Bisher ist das Unterfangen zum Nachweis einer schlechten Leitung aufwändig. Mit dem Mess-Tool der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de müssen insgesamt 30 Tests durchgeführt werden. Diese Tests müssen in bestimmten Abständen und unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Nur, wenn man die gesamte Testreihe absolviert, erhält man ein sogenanntes Messprotokoll, mit dem die Diskrepanz zwischen versprochener und tatsächlicher Datenrate nachgewiesen werden kann.
Im Anschluss müssen sich Betroffene mit dem Provider in Verbindung setzen und eine Preisreduzierung verhandeln. Zwar gibt es grundsätzliche Regelungen für eine Minderung, diese lassen jedoch Interpretationen zu, was Gespräche mit dem Provider erschwert. Die Verbraucherschützer bemängeln zudem, dass Provider teilweise keine Minderung einräumen oder mit Sonderkündigung drohen.
Mehr Rechte für Verbraucher gefordert
„Auf dem Papier ist das Minderungsrecht ein Fortschritt für besseren Kundenschutz auf dem Telekommunikationsmarkt. In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht“, so Ramona Pop weiter.
Das Recht auf Versorgung mit Breitband soll wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe für alle sichern. Derzeit haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload: mindestens 1,7 Mbit/s und eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden. Die Bundesregierung hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert.