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Recht

Persönlich bekannt

Aufnahmen von Personen verfremden. Bei der Verfremdung von Personen im Besonderen mit Hilfe von Bildbearbeitungsprogrammen muss immer deren Persönlichkeitsrecht beachtet werden.

Autor: Redaktion pcmagazin • 20.5.2010 • ca. 0:05 Min

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Das Persönlichkeitsrecht ist dann betroffen, wenn das Bildnis der Personen noch erkennbar, eine Identifizierung der Person also noch möglich ist. Erkennbarkeit liegt nicht nur dann vor, wenn die Gesichtszüge des Abgebildeten sichtbar sind. ......

Das Persönlichkeitsrecht ist dann betroffen, wenn das Bildnis der Personen noch erkennbar, eine Identifizierung der Person also noch möglich ist. Erkennbarkeit liegt nicht nur dann vor, wenn die Gesichtszüge des Abgebildeten sichtbar sind. ...