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Kopierschutz - na und?

Teil 10: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!

Autor: Redaktion pcmagazin • 31.10.2006 • ca. 0:50 Min

Zahlreiche CDs oder DVDs lassen sich nicht mehr im CD-ROM-Laufwerk Ihres PCs oder im Autoradio abspielen. Es soll vorgekommen sein, dass Nutzer die CD nicht mal mehr aus dem Laufwerk bekommen haben. Sofern Sie der Anbieter beim Kauf, etwa durch einen Aufdruck auf der Verpackung auf den Kopierschutz ...

Zahlreiche CDs oder DVDs lassen sich nicht mehr im CD-ROM-Laufwerk Ihres PCs oder im Autoradio abspielen. Es soll vorgekommen sein, dass Nutzer die CD nicht mal mehr aus dem Laufwerk bekommen haben. Sofern Sie der Anbieter beim Kauf, etwa durch einen Aufdruck auf der Verpackung auf den Kopierschutz oder die eingeschränkte Abspielbarkeit hinweist, stellt dies keinen Mangel dar. Ist das nicht der Fall, können Sie die CD zurückgeben, den Kaufpreis mindern und gegebenenfalls Schadensersatz fordern, etwa für den Spezialisten, der die CD aus dem Laufwerk entfernen musste. Der Umtausch in ein anderes Produkt hängt von der Kulanz des Herstellers ab. Im Internet von einem Händler erworbene DVDs oder CDs können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben, wenn Sie das Siegel nicht aufgebrochen haben.

Musik
© Archiv

Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Anbieter von kopiergeschützten Musik-CDs oder DVDs diese deutlich sichtbar kennzeichnen müssen "mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen..." sowie mit dem Namen und zustellungsfähiger Anschrift. Weist ein Disclaimer auf der Verpackung darauf hin, dass sich die DVD nur auf bestimmten Playern abspielen lässt, gilt die DVD nicht als fehlerhaft, wenn sie auf dort nicht genannten Playern nicht läuft.