Kopierschutz - na und?
Teil 8: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 2: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 3: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 4: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 5: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 6: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 7: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
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- Teil 9: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
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Um dieses Problem anzugehen, soll die 2. Novelle des Urheberrechtsgesetzes einen fairen Ausgleich zwischen Privatkopie und Kompensation der Künstler schaffen. In der Begründung für das neue Gesetz heißt es: Ein Verbot der digitalen Kopie würde die soziale Realität ignorieren und die Autorität und Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung untergraben. Digitale Vervielfältigungsgeräte würden damit für überwiegend rechtswidrige Zwecke angeboten und genutzt. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf, der nun seinen langen Weg durch den Bundestag nimmt, wird jedoch den Erwartungen und dem digitalen Zeitalter nicht gerecht.

Das neue Gesetz, das voraussichtlich erst nächstes Jahr in Kraft treten wird, löst den Widerspruch zwischen verbotener Privatkopie durch Kopierschutzmechanismen und Pauschalabgaben in keinem Fall.
Die Bundesregierung will mit der anstehenden Novelle sogar noch eins drauf setzen: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant, den privaten Musikliebhaber weiter zu kriminalisieren und die Bagatellklausel abzuschaffen. Privatnutzer könnten dann bestraft werden, wenn Sie den Kopierschutz bei Musik und Filmen umgehen - selbst wenn dies nur zum privaten Gebrauch erfolgt. Bereits jetzt kommen die Strafverfolgungsbehörden mit der Flut von Strafanträgen wegen Urheberrechtsverletzungen nicht mehr klar. Sogar Staatsanwälte hatten gefordert, Ermittlungen erst ab einer erheblichen Anzahl von illegalen Downloads oder Kopien einzuleiten.