Teil 4: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
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Entscheidend für die Frage, ob Sie den Kopierschutz umgehen dürfen oder nicht, ist die verwendete Technik. Ist diese für einen Durchschnittsnutzer technisch wirksam - Finger weg. Lässt sich die Scheibe aber in einem normalen Laufwerk ohne weiteres kopieren, so dass weder der Nutzer noch der Bren...
Entscheidend für die Frage, ob Sie den Kopierschutz umgehen dürfen oder nicht, ist die verwendete Technik. Ist diese für einen Durchschnittsnutzer technisch wirksam - Finger weg. Lässt sich die Scheibe aber in einem normalen Laufwerk ohne weiteres kopieren, so dass weder der Nutzer noch der Brenner den Schutz erkennen, muss der Verbraucher das Gesetz nicht fürchten, ebenso wenig wenn lediglich auf der Verpackung der Aufkleber "Kopiergeschützt" prangt, obgleich die CD überhaupt nicht geschützt ist. Dann dürfen Sie kopieren. Das Bundesministerium der Justiz weist auf seiner Internetseite darauf hin: "Wenn ein Kopierschutz durch den Einsatz von Rip- oder Hackersoftware geknackt werden kann, ändert dies nichts an seinerWirksamkeit."
