Teil 3: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
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Privatkopien sind nur erlaubt, wenn Ihnen der Urheber dies technisch ermöglicht. Den Kopierschutz auf Musik-CDs, das Digital- Rights-Management (DRM)-System in Musik- Dateien oder die DVD-Verschlüsselung zu umgehen, ist ohne die Zustimmung des Rechteinhabers tabu. In Deutschland gilt zwar derzeit ...
Privatkopien sind nur erlaubt, wenn Ihnen der Urheber dies technisch ermöglicht. Den Kopierschutz auf Musik-CDs, das Digital- Rights-Management (DRM)-System in Musik- Dateien oder die DVD-Verschlüsselung zu umgehen, ist ohne die Zustimmung des Rechteinhabers tabu. In Deutschland gilt zwar derzeit noch: Wer wirksame technische Kopierschutzmechanismen ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch umgeht, bleibt straffrei. Aber Vorsicht: Weder diese Bagatellklausel noch ein eingestelltes Strafverfahren schützen Sie vor einer Abmahnung durch den Rechteinhaber. Ferner gilt der Notanker nicht für die Umgehung des Kopierschutzes bei Computerspielen und Software.
