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Kopierschutz - na und?

Teil 5: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!

Autor: Redaktion pcmagazin • 31.10.2006 • ca. 1:25 Min

Nicht immer steht hinter jeder Kopie eines Nutzers gleich eine kriminelle Intention. Oft wird es bei der Kopie lediglich darum gehen, eine rechtmäßig erworbene Scheibe oder Datei in ein Format zu verwandeln, welches auf allen Geräten im Haushalt abspielbar ist: auf dem Laptop, im Auto, in der Mus...

Nicht immer steht hinter jeder Kopie eines Nutzers gleich eine kriminelle Intention. Oft wird es bei der Kopie lediglich darum gehen, eine rechtmäßig erworbene Scheibe oder Datei in ein Format zu verwandeln, welches auf allen Geräten im Haushalt abspielbar ist: auf dem Laptop, im Auto, in der Musikanlage, bei der Freundin - ein legitimes Verbraucherrecht.

Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
© Archiv

Diesem Ziel hat sich die Software-Firma RapidSolution Software AG mit der Software Tunebite gewidmet. Unter dem Slogan: "Urheberrecht beachten - Verbraucherschutz verstärken" befreit die Software per Digital Rights Management geschützte Musik, Videos oder Hörbücher beim Abspielen vom Kopierschutz und nimmt diese in einem neuen Format digital wieder auf. So sollen etwa auch Nicht-iPod-Besitzer die legal erworbenen Songs und Videos auf anderen Geräten abspielen können. Norman F. Förderer von RapidSolution, weist in unserem Gespräch mit ihm ausdrücklich darauf hin, dass die Software nicht dazu dient, Musikkopien für Freunde zu produzieren (www.tune bite.de). Vielmehr soll die Software dem Verbraucher zu seinen legitimen Rechten verhelfen. Die Software ermöglicht es, legal erworbene Musik oder Filme auf allen Geräten im Haushalt abzuspielen, wenn dies zuvor aufgrund technischer Probleme und unterschiedlichen Standards nicht möglich war.

Unter Juristen ist dieser technische Bereich jedoch eine rechtliche Grauzone. Pressesprecher Ulf Gerder vom Bundesministerium der Justiz bestätigte uns dies: "Das geltende Urheberrecht ist an dieser Stelle auslegungsfähig." Er war der Ansicht, dies sei ebenfalls eine faktische Umgehung des Kopierschutzes. So kann man auch auf der WebSite des BMJ (www.kopien-brauchenoriginale. de/enid/ faq) bezüglich analoger Kopien von kopiergeschützten Medien nachlesen: "Den analogen Ausgang zu verwenden ist zwar technisch kein Knacken, faktisch aber ein Umgehen."

Der private Besitz von Kopierschutzumgehungs- Software ist nicht verboten, jedoch der Einsatz zur Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes. Ebenso verboten ist es, entsprechende Software zu verbreiten oder zu bewerben. Hüten Sie sich davor, alte Kopierschutzumgehungs- Software bei eBay zu versteigern, sonst ist Ihnen eine Abmahnung samt saftiger Anwaltsrechnung sicher.