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Kopierschutz - na und?

Teil 6: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!

Autor: Redaktion pcmagazin • 31.10.2006 • ca. 1:00 Min

CD ist nicht gleich CD nach dem Urheberrechtsgesetz. Dies differenziert nach dem Inhalt der Silberlinge. Ein Recht auf Privatkopie gibt es für Software und Computerspiele nicht. Lediglich eine Sicherungskopie zu Archivzwecken dürfen Sie erstellen, wenn Sie zur Benutzung des Programms berechtigt si...

CD ist nicht gleich CD nach dem Urheberrechtsgesetz. Dies differenziert nach dem Inhalt der Silberlinge. Ein Recht auf Privatkopie gibt es für Software und Computerspiele nicht. Lediglich eine Sicherungskopie zu Archivzwecken dürfen Sie erstellen, wenn Sie zur Benutzung des Programms berechtigt sind und die Kopie für die künftige Nutzung des Programms erforderlich ist. Selbst unter Freunden ist es verboten, Kopien von Computerspielen anzufertigen, zu verwenden oder weiterzugeben. Nicht einmal zum Test dürfen Sie Spiele leihen. Hüten Sie sich vor Raubkopien! Es kann so weit gehen, dass der Staatsanwalt Ihren gesamten PC beschlagnahmt, mit dem Sie die illegalen Kopien erzeugen. Wie der Kunde an die Sicherungskopie gelangt, kann der Hersteller entscheiden. Ein Recht, die Kopie selbst anzufertigen, hat der Verbraucher nicht. Ist also eine Software kopiergeschützt - was seltener als bei Musik der Fall ist - muss der Verkäufer die Sicherungskopie mitliefern, wenn es für den Nutzer technisch unmöglich ist, diese selbst herzustellen. Den Kopierschutz dürfen Sie auch bei Software nicht auf eigene Faust umgehen. Welches Recht vorgeht, der Anspruch auf die Sicherungskopie oder das Kopierschutzverbot, ist unter Juristen umstritten und bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Sie bewegen sich also in einer rechtlichen Grauzone, wenn Sie den Kopierschutz von Software umgehen, um die Sicherungskopie herzustellen. "Ein Recht auf Selbsthilfe besteht nicht", betont Pressesprecher Ulf Gerder vom Bundesministerium der Justiz in Berlin in einem Interview mit uns.

Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
Ein Recht auf Privatkopie gibt es für Software und Computerspiele nicht. Vilma Niclas Rechtsanwältin
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