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Kopierschutz - na und?

Teil 2: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!

Autor: Redaktion pcmagazin • 31.10.2006 • ca. 0:45 Min

Nach geltendem Urheberrecht dürfen Sie für private Zwecke Video-DVDs oder Musik-CDs drei bis sieben Mal vervielfältigen und Freunden gelegentlich eine Kopie schenken. Neben analogen sind ausdrücklich digitale Kopien erlaubt. Diese können Sie auf beliebigen Trägern und in beliebigen Formaten he...

Nach geltendem Urheberrecht dürfen Sie für private Zwecke Video-DVDs oder Musik-CDs drei bis sieben Mal vervielfältigen und Freunden gelegentlich eine Kopie schenken. Neben analogen sind ausdrücklich digitale Kopien erlaubt. Diese können Sie auf beliebigen Trägern und in beliebigen Formaten herstellen. Solange Sie weder für das Kopieren noch den Rohling bezahlen, können Ihnen auch Bekannte Ihre Kopien anfertigen. Es ist erlaubt, Dateien in ein anderes Format zu komprimieren, auf zwei DVD-Rohlinge zu verteilen oder zu bearbeiten. Sie dürfen keine Kopien, egal in welcher Form, ohne Zustimmung des Urhebers öffentlich anbieten, weder zum Verkauf, zur Versteigerung oder im Internet per File-Sharing. Hier drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Filme oder Musik, die im Internet ohne Einverständnis des Urhebers angeboten wird, dürfen Sie zum privaten Gebrauch nicht herunterladen, wenn Sie von deren Illegalität wissen. Davon müssen Sie bei aktuellen Songs oder Kinofilmen ausgehen. Der Urheberrechtsschutz endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Videos aus der Videothek können Sie kopieren, sofern Ihnen der Kopierschutz keinen Strich durch die Rechnung macht.

Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
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