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Kopierschutz - na und?

Teil 11: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!

Autor: Redaktion pcmagazin • 31.10.2006 • ca. 0:55 Min

Sollten Sie auf die Idee kommen, den Kopierschutz Ihrer Musik-CD ohne Erlaubnis zu knacken und die "Privatkopie" ins Internet zum Filesharing zu stellen, dürfte die Abmahnung im Briefkasten nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die Musikindustrie kann mit Hilfe der Akteneinsicht bei der Staatsan...

Sollten Sie auf die Idee kommen, den Kopierschutz Ihrer Musik-CD ohne Erlaubnis zu knacken und die "Privatkopie" ins Internet zum Filesharing zu stellen, dürfte die Abmahnung im Briefkasten nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die Musikindustrie kann mit Hilfe der Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft die Adresse von Raubkopierern ermitteln und versendet dann eine kostenpflichtige Abmahnung an den Urheberrechtsverletzer.

Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
© Archiv

Neben den strafrechtlichen Sanktionen, um die sich der Staatsanwalt kümmert, hat der Urheber gegen jeden, der seine Songs ohne Zustimmung in eine Tauschbörse lädt, einen zivilrechtlichen Unterlassungsund unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch. Diese Summen können die strafrechtliche Geldbuße im Einzelfall schnell übersteigen.

Gläserner Verbraucher

Das geplante Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sieht künftig sogar einen Auskunftsanspruch gegen Dritte, etwa Provider, vor, um Urheberrechte besser durchzusetzen. Ist der Urheber dann direkt über den Provider in der Lage, die Identität zu ermitteln, so ist zu erwarten, dass künftig weitaus mehr Privatpersonen Abmahnungen erhalten als bisher.

Auf Druck von Verbraucherschützern plant Bundesjustizministerin Zypries daher nun, wenigstens die Abmahngebühren gegenüber Privatpersonen bei einfach gelagerten Fällen mit einer unerheblichen Rechtsverletzung auf 100 Euro zu begrenzen. Die Ministerin griff dabei auf dem Deutschen Anwaltstag in Köln das Beispiel eines 15-jährigen Mädchens auf, das das Foto ihrer Lieblings-Popgruppe ins Internet eingestellt hatte und dafür eine vierstellige Anwaltsrechnung erhielt.