Teil 7: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
- Teil 2: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
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- Teil 11: Kopierschutz umgehen - kein Verbrechen!
Nach dem geltenden Urheberrechtsgesetz zahlen die Verbraucher für die laut Gesetz potenziell mögliche Privatkopie eine Pauschalabgabe auf Leermedien wie Audio-CD-ROMs, MP3-Player sowie Geräte, die zum Kopieren geeignet sind, etwa Scanner, DVD- oder CDBrenner. Diese Gebühr erhalten die Urheber fÃ...
Nach dem geltenden Urheberrechtsgesetz zahlen die Verbraucher für die laut Gesetz potenziell mögliche Privatkopie eine Pauschalabgabe auf Leermedien wie Audio-CD-ROMs, MP3-Player sowie Geräte, die zum Kopieren geeignet sind, etwa Scanner, DVD- oder CDBrenner. Diese Gebühr erhalten die Urheber für die Privatkopien zur Entschädigung. Der Hersteller gibt diese Pauschale im Verkaufspreis an den Endkunden weiter. Auf der anderen Seite sorgen Kopierschutzmechanismen dafür, dass der Kunde keine Gegenleistung für die gezahlte Privatkopiepauschale erhält und die Musik meist noch nicht einmal auf allen Geräten, die er besitzt abspielen kann.

Sie zahlen also für eine Leistung, die Ihnen technisch oder rechtlich verboten ist. Mit dem geltenden Recht wird der Verbraucher betrogen, von der Lobby der Musik- und Filmindustrie kriminalisiert, durch nicht kompatible technische Standards in seinen legitimen Verbraucherrechten benachteiligt, verärgert und vergrault und die Musikindustrie ist ebenso wenig zufrieden.