Teil 6: Steuererklärungs-Software: Nichts zu verschenken
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Das Steuer Sparpaket von Data Becker hat in diesem Steuerjahr eine überfällige optische Generalüberholung erhalten. Deutlich gewonnen hat gegenüber früheren Jahren die Oberfläche, die deutlich übersichtlicher und lesbarer geworden ist. Teilweise bietet das Steuer Sparpaket eine dialoggeführt...
Das Steuer Sparpaket von Data Becker hat in diesem Steuerjahr eine überfällige optische Generalüberholung erhalten. Deutlich gewonnen hat gegenüber früheren Jahren die Oberfläche, die deutlich übersichtlicher und lesbarer geworden ist. Teilweise bietet das Steuer Sparpaket eine dialoggeführte Ausfüllhilfe neben der Formularansicht an.
Bei schwierigen Steuerfällen ist das Steuer Sparpaket jedoch nur als reines Datenerfassungsprogramm für Profis sinnvoll, da es zu wenig Hilfe gerade bei komplexen Sachverhalten und Fallgestaltungen bietet. Ein Steuerlaie kommt etwa beim Ausfüllen unseres Falls sofort ins Schleudern. Unverzeihlich ist, dass das Steuer Sparpaket die Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe ansetzt und nicht auf den maximal abziehbaren Höchstbetrag begrenzt. Diesen Programmfehler hat der Hersteller durch einen Patch beseitigt, den der Anwender aus dem Programm heraus aufrufen muss: über Datei/Programm-Internetupdate.

Bei der Ermittlung des Abschreibungsbetrags für Arbeitsmittel lässt das Programm den Anwender im Regen stehen, wenn er nicht von sich aus in der mitgelieferten, unübersichtlich aufbereiteten AfA-Tabelle nachschlägt und den entsprechenden Betrag einträgt.
Das Programm akzeptiert bei den Eigentumsverhältnissen der jeweiligen Vermietungsobjekte keine Aufteilung (z.B. 50% / 50%) - es rechnet das Objekt stets zu 100 Prozent dem Steuerpflichtigen zu, wenn der Anwender dazu nicht zuerst seine Frau eingibt.
Falsch ist die Behauptung im Hilfetext, Erhaltungsaufwendungen können auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Erhaltungsaufwendungen zieht das Steuer Sparpaket in voller Höhe ab. Kein Hinweis erfolgt, auch nicht in den Hilfetexten, dass es sich bei den vorliegenden Erhaltungsaufwendungen um anschaffungsnahen Aufwand handelt, der nur im Wege der jährlichen Abschreibung steuermindernd zu berücksichtigen ist.
Wir vermissten zudem die automatische Berücksichtigung per Programm von gängigen Pauschalen (z.B. Kontoführungsgebühren).
https://www.databecker.de