Teil 5: Steuererklärungs-Software: Nichts zu verschenken
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Lexware QuickSteuer führt Anwender per Interview zur Steuererklärung. Das Kurzinterview grenzt dazu den Umfang der Abfragen ein. Im Programm unterscheidet sich QuickSteuer von Taxman aus gleichem Hause in erster Linie durch die Benutzerführung - die QuickSteuer-Steuertipps enthalten im Original s...
Lexware QuickSteuer führt Anwender per Interview zur Steuererklärung. Das Kurzinterview grenzt dazu den Umfang der Abfragen ein. Im Programm unterscheidet sich QuickSteuer von Taxman aus gleichem Hause in erster Linie durch die Benutzerführung - die QuickSteuer-Steuertipps enthalten im Original sogar das praktische Taxman-Lexikon. Anders als im Vorjahr sind die AfA-Tabellen in beiden Lexware-Programmen auf dem aktuellen Stand.
Der empfehlenswerten QuickSteuerdeluxe- Variante liegt ein neues Handbuch bei - ein nicht besonders in dier Tiefe gehender, jedoch gut verständlicher Steuerratgeber. Wie bei Quick- Steuer üblich, ist zudem Bestseller Konz mit seinen amüsant zu lesenden, teilweise aber fragwürdigen Steuertipps enthalten. Die Steuertipps, die der Anwender beim Durcharbeiten des Programms automatisch erhält, sind oft recht knapp gehalten, aber gut nachvollziehbar. Viele durchdachte Details sparen Arbeit.

Beispielsweise nammte das Programm bereits bei der Eingabe der Bankleitzahl die dazu gehörende Bank. Bei der Wahl des Finanzamts ergänzte QuickSteuer - wie Taxman, WISO und T@x - Straße, Postfach und Ort.
Grundsätzlich sollte sich der Anwender bei einem komplexen Steuerfall nicht nur auf die kontextsensitive Hilfe verlassen, sondern zusätzlich das ausgezeichnete elektronische Taxman-Lexikon zu Rate ziehen: Es weist etwa auf den Werbungskosten- Pauschbetrag von 51 (102) Euro bei Kapitalerträgen und Renten/Sonstigen Einkünften (102 Euro) hin. Wie in allen Steuerprogrammen findet sich in QuickSteuer die Tabelle für Abschreibungen, in der der Anwender erst den passenden Eintrag heraussuchen muss. Selbst ein gängiger Begriff wie Schreibtisch oder Tisch steht hier nicht als eigener Eintrag - der Anwender muss dazu den passenden Eintrag - Büromöbel - heraussuchen.
Die vielfältigen Berechnungshilfen in den Lexware-Programmen sind hervorragend. Im Fall der Entfernungspauschale kommt der Hinweis auf die Reisekostenberechnung jedoch etwas spät: Der Anwender ist versucht, den Verpflegungsmehraufwand über die Hilfe zu berechnen - um dann im nächsten Screen auf eine superkomfortable Reisekostenberechnung mit integriertem Reisekostenrechner zu stoßen.
https://www.lexware.de