Zum Inhalt springen
Der Guide für ein smartes Leben.
Im Fokus: Öko-Label

EU-Verordnung 642/2009

Autor: Volker Straßburg • 20.8.2010 • ca. 2:20 Min

Ein langer Weg Für TV-Gucker deutlich unauffälliger liefen vorangegangene Beschlüsse ab. Die EU gab das Mess-Prozedere vor und legte Höchstwerte fest - Geräte, die diese nicht einhalten, dürfen nicht neu auf den Markt kommen. So verlangt die EU-Verordnung 642/2009, dass seit diesem Januar e...

Ein langer Weg

Für TV-Gucker deutlich unauffälliger liefen vorangegangene Beschlüsse ab. Die EU gab das Mess-Prozedere vor und legte Höchstwerte fest - Geräte, die diese nicht einhalten, dürfen nicht neu auf den Markt kommen. So verlangt die EU-Verordnung 642/2009, dass seit diesem Januar ein Fernseher maximal ein Watt verdauen darf, sobald er sich im Standby-Schlummer befindet oder per Knopf ausgeschaltet wurde.

Leuchtet dabei noch ein Info-Display, sind es zwei Watt. Ab August 2011 reduzieren sich diese Werte schließlich auf die Hälfte.

Auch für Blu-ray- und DVD-Player, Audio-Verstärker-sowie -Heimkino- Systeme und einfache Set-Top-Boxen ohne Abo-TV-Entschlüsselung oder zweites Empfangsteil gelten laut Verordnung 107/2009 seit Februar klare Bestimmungen: Sie dürfen ebenfalls höchstens ein Watt im Standby und mit leuchtendem Display zwei Watt beanspruchen.

Ab 2012 werden die Vorgaben für die Boxen strenger und es gelten zudem Höchstwerte für Doppel-Tunerund Festplatten-Receiver. Bei den anderen AV-Spielern erhöhen sich die Anforderungen erst Anfang 2013.

Ein Bedienungsnovum enthalten die Bestimmungen ebenfalls. Seit diesem Jahr müssen Set-Top-Boxen nach drei und Fernseher spätestens nach vier Stunden eigenständig aus dem Betrieb in den Standby wechseln können, wenn innerhalb dieser Zeit keine Bedienung erfolgte. Diese Funktion darf allerdings abschaltbar sein.

Erste Bestimmungen für netzwerktaugliche Geräte und komplexere Set- Top-Boxen werden derzeit erarbeitet. "Sie kommen frühestens 2013 in Form einer Selbstverpflichtung der Industrie zum Zug", sagt Lutz Stobbe vom Fraunhofer-Institut. Er fungiert als stellvertretender Leiter des entsprechenden Projekts und war vormals auch für die Fernseher zuständig.

Spitzensparer

In puncto Standby-Vorgaben der EU brauchen sich die Hersteller zumindest bei ihren TVs keine Sorgen zu machen. Bereits seit Jahren können sie mit Werten aufwarten, die zum Teil sogar den verschärften Vorschriften für 2011 gerecht werden. Werte unter 0,5 Watt sind daher die Regel.

Samsung und LG haben in Video-Home-Vision 7/10 (ab Seite 30) mit einem sensationellen Wert von 0,002 Watt gezeigt, wo es weiter langgeht. Bereits 0,5 Watt machen bei durchschnittlicher TV-Nutzung und einem Preis von 20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gerade mal 73 Cent im Jahr aus.

Da aber selbst ein geringer Stromverbrauch die Umwelt belastet, empfiehlt der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) nach wie vor, für einen Null-Verbrauch den Netzschalter zu drücken. Dass der aber nicht immer einhält, was er verspricht, beweisen Panasonic-TVs: Auch wenn der Daumen zum Einsatz kommt, verbrauchen die Fernseher mit ca. 0,2 Watt so viel wie im Standby-Betrieb.

Hier sollten Umweltschützer auf eine komplette Trennung vom Stromnetz achten. Die Geräte der anderen Markenanbieter verhalten sich da korrekter.

Weniger ambitioniert gibt sich die Sparte der Set-Top-Boxen. Sie zieht kraft Verordnung erst jetzt mit niedrigeren Verbrauchswerten nach. Modelle, die vor Ende Februar auf den Markt gelangten, können dagegen noch mit Standby-Höhenflügen um 9 oder 11 Watt negativ auffallen (siehe VHV 06/10, ab Seite 22).

Das liegt unter anderem an den Standby-Modi, die einen möglichst schnellen Start der Boxen garantieren sollen. Sie sind auch bei Blu-ray-, DVD-Playern sowie -Rekordern üblich. Inzwischen muss man diese Strom fressenden Modi eigens aktivieren. Vormals gehörten sie zu den Werkseinstellungen. Ein Standby mit 11 Watt trägt immerhin rund 16 Euro zur Jahresrechnung bei.