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Was Online-Händler beachten sollten

Teil 10: 15 goldene Tipps für eBay-Händler

Autor: Redaktion pcmagazin • 11.3.2009 • ca. 0:40 Min

Tipp 10: Der Händler und das Internetrecht Der Online-Handel findet nicht im rechtfreien Raum statt. Ebay-Händler haben zwingende Auflagen zu befolgen. Gerade im Internet gibt es fu?r Händler eine Vielzahl von Rechtsregelungen zu beachten. Hier gelten die Vorschriften des BGB und HGB ebenso w...

Tipp 10: Der Händler und das Internetrecht

Der Online-Handel findet nicht im rechtfreien Raum statt. Ebay-Händler haben zwingende Auflagen zu befolgen.

Gerade im Internet gibt es fu?r Händler eine Vielzahl von Rechtsregelungen zu beachten. Hier gelten die Vorschriften des BGB und HGB ebenso wie z. B. das Telemedien- oder Signaturgesetz. Bietet ein Internet-Händler Waren online an, kommen Verträge auf Basis von Angebot und Annahme zustande. Diese Verträge werden rechtswirksam u?ber Internet per Mausklick geschlossen. Bei der "Sofort-Kauf-Option" erfolgt die Annahme unmittelbar mit dem Klick des Verbrauchers. Ansonsten kommt der Vertrag im Rahmen von Ebay-Auktionen durch Zeitablauf und Höchstgebot zustande. Ein besonderes Schriftformerfordernis kann in der Regel ersetzt werden durch eine elektronische Signatur. Welche Vorschriften ein Internet-Händler bereits beim Angebot der Ware beachten muss, lesen Sie in der kostenlosen eBay-Fibel am Ende des Artikels. Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche urheberrechtliche Konsequenzen ein eigener Internet-Auftritt nach sich ziehen kann...