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Was Online-Händler beachten sollten

Teil 8: 15 goldene Tipps für eBay-Händler

Autor: Redaktion pcmagazin • 11.3.2009 • ca. 0:45 Min

Tipp 8: Umsatzsteuer und Auslandshandel eBay-Händler agieren nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Da kommt der Umsatzsteuer eine besondere Bedeutung zu, denn Verstöße gegen umsatzsteuerliche Vorschriften gehen im Regelfall zu Lasten des Händlers. Bei Regelversteuerung muss bei Lieferu...

Tipp 8: Umsatzsteuer und Auslandshandel

eBay-Händler agieren nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Da kommt der Umsatzsteuer eine besondere Bedeutung zu, denn Verstöße gegen umsatzsteuerliche Vorschriften gehen im Regelfall zu Lasten des Händlers.

Bei Regelversteuerung muss bei Lieferungen ins Gemeinschaftsgebiet (EU) unterschieden werden, ob diese an Privatpersonen oder Unternehmer getätigt werden. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung an einen Unternehmer in der EU liegt Steuerfreiheit vor, wenn dieser seine gu?ltige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilt. In diesem Fall zahlt der Empfänger die Umsatzsteuer in seinem Land. Sofern an Privatpersonen im EU-Ausland geliefert wird, sind Lieferschwellen der einzelnen Länder zu beachten. Werden bei Lieferungen in ein bestimmtes Land genau bezifferte Wertmengen insgesamt nicht u?berschritten, mu?ssen diese Lieferungen in Deutschland versteuert werden. Werden diese Grenzen hingegen u?berschritten, muss die Lieferung im Zielland der Steuer unterworfen werden. Was beim Versand an Unternehmen und Privatpersonen in Nicht-EU-Länder zu beachten ist, erfharen Sie in der kostenlosen eBay-Fibel am Ende des Artikels. Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie schnell ein Online-Händler unbeabsichtigt mit dem Wettbewerbsrecht in Berührung kommen kann...