Teil 2: 15 goldene Tipps für eBay-Händler
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Tipp 2: So kommt das Finanzamt an Daten der Internet-Händler Gemäß § 93 AO können die Finanzämter ein Auskunftsersuchen an Auktions- und Handelshäuser im Internet richten, um Ausku?nfte u?ber den jeweiligen Anbieter bzw. Nutzer zu erhalten. Unzulässig ist ein Auskunftsersuchen nur dann, we...
Tipp 2: So kommt das Finanzamt an Daten der Internet-Händler
Gemäß § 93 AO können die Finanzämter ein Auskunftsersuchen an Auktions- und Handelshäuser im Internet richten, um Ausku?nfte u?ber den jeweiligen Anbieter bzw. Nutzer zu erhalten. Unzulässig ist ein Auskunftsersuchen nur dann, wenn keine Anhaltspunkte fu?r steuerlich erhebliche Tatbestände gegeben sind. Somit sind Rasterfahndungen und Ermittlungen ins Blaue hinein nicht erlaubt. Doch um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten, sind die Finanzbehörden gehalten, auch Auskunftsersuchen an Dritte - also an die beteiligen Auktions- oder Handelshäuser - zur Aufdeckung eines bislang unbekannten Steuerfalls zu richten. Welche Software Behörden nutzen, um Querverbindungen zwischen An- und Verkäufen aufzudecken, erfahren magnus.de-Leser in der kostenlosen eBay-Fibel am Ende des Artikels. Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Sie herausfinden, ob Sie noch Privatkäufer sind oder schon als Unternehmer gelten...