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Was Online-Händler beachten sollten

Teil 13: 15 goldene Tipps für eBay-Händler

Autor: Redaktion pcmagazin • 11.3.2009 • ca. 0:40 Min

Tipp 13: Verkäufe von Privatanbietern Häufig sind wiederholte private Verkäufe in Internet-Auktionen tatsächlich als gewerblicher Handel zu qualifizieren. Doch auch bei Aktivitäten auf der privaten Ebene gibt es verbindliche Spielregeln. Sofern im eBay-Bereich Geschäfte zwischen Privatleut...

Tipp 13: Verkäufe von Privatanbietern

Häufig sind wiederholte private Verkäufe in Internet-Auktionen tatsächlich als gewerblicher Handel zu qualifizieren. Doch auch bei Aktivitäten auf der privaten Ebene gibt es verbindliche Spielregeln.

Sofern im eBay-Bereich Geschäfte zwischen Privatleuten abgewickelt werden, besteht die Möglichkeit, Waren unter Ausschluss jeglicher Garantie zu verkaufen. Mängel an der Ware muss der Käufer beweisen. Wurde die Gewährleistung nicht ausdru?cklich ausgeschlossen, mu?ssen Anspru?che innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware durch den Käufer geltend gemacht werden. Allerdings ist es häufig fraglich, ob u?berhaupt ein Geschäft zwischen Privatanbietern stattgefunden hat, da bei wiederholten Verkäufen der Privatanbieter häufig als Händler qualifiziert werden muss und in diesem Fall viel strenge Regelungen greifen. Lesen Sie in der kostenlos herunterladbaren eBay-Fibel am Ende des Artikels, wann die Verantwortung für eine Beschädigung auf den Käufer übergeht. Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum Sie Abmahnungen ernstnehmen sollten...