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Was Online-Händler beachten sollten

Teil 11: 15 goldene Tipps für eBay-Händler

Autor: Redaktion pcmagazin • 11.3.2009 • ca. 0:30 Min

Tipp 11: Urheberrecht Bei der Gestaltung des eigenen Internet-Auftritts sollte auf urheberrechtliche Konsequenzen geachtet werden. Der eBay-Händler ist als Unternehmer auf eine gute Unternehmenspräsentation angewiesen. Daher ist der Internet-Auftritt wichtig und muss sorgfältig vorbereitet we...

Tipp 11: Urheberrecht

Bei der Gestaltung des eigenen Internet-Auftritts sollte auf urheberrechtliche Konsequenzen geachtet werden.

Der eBay-Händler ist als Unternehmer auf eine gute Unternehmenspräsentation angewiesen. Daher ist der Internet-Auftritt wichtig und muss sorgfältig vorbereitet werden. Vorsicht ist geboten bei Kopien von anderen Websites ohne Zustimmung des Urhebers. Als Urheber ist nicht unbedingt das Unternehmen zu verstehen, fu?r das die Website erstellt wurde, sondern in erster Linie die Person, die die Präsentation selbst erstellt hat. Erfahren Sie in der kostenlosen eBay-Fibel am Ende des Artikels, was Sie bei der Verlinkung auf fremde Inhalte und urheberrechtlich geschützte Werke beachten sollten. Lesen Sie auf der nächsten Seite, was eBay-Händler in Sachen Widerrufsrecht beachten müssen...