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Was Online-Händler beachten sollten

Teil 16: 15 goldene Tipps für eBay-Händler

Autor: Redaktion pcmagazin • 11.3.2009 • ca. 0:20 Min

ebay-Fibel "Die wenigsten Online-Händler wissen: Nicht nur große Fische werden zur Kasse gebeten, auch kleinere Geschäfte oder Privat-Verkäufer müssen ihre Umsätze dem Finanzamt melden." hebt steuerberaten.de-Chef Ralf Müller von Baczko den mahnenden Zeigefinger. Um vor dem Finanzamt nicht ...

ebay-Fibel

"Die wenigsten Online-Händler wissen: Nicht nur große Fische werden zur Kasse gebeten, auch kleinere Geschäfte oder Privat-Verkäufer müssen ihre Umsätze dem Finanzamt melden." hebt steuerberaten.de-Chef Ralf Müller von Baczko den mahnenden Zeigefinger. Um vor dem Finanzamt nicht als Steuersünder zu gelten, bedürfe es einiger Kenntnisse, was beim Online-Handel zu beachten sei.

Ralf Müller von Baczko
steuerberten.de-Chef Ralf Müller von Baczko hilft Online-Händlern Steuern zu sparen.
© Archiv

In diesem Zusammenhang hat steuerberaten.de die Ebay-Fibel zusammengestellt, in der Fragen wie "Welche Daten hat das Finanzamt?", "Welche steuerlichen Pflichten habe ich als Online-Händler?" und "Wann verstoße ich gegen das Wettbewerbsrecht?" beantwortet werden.