Teil 15: 15 goldene Tipps für eBay-Händler
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Tipp 15: Links im Internet eBay-Händler brauchen Internetpräsenz. Häufig setzen sie Links auf ihre Website. Sind sie fu?r Inhalte von verlinkten Seiten verantwortlich? Häufig werden Webseiten im Internet verlinkt. Dadurch wird eine Verbindung zu einer fremden Website hergestellt und es stell...
Tipp 15: Links im Internet
eBay-Händler brauchen Internetpräsenz. Häufig setzen sie Links auf ihre Website. Sind sie fu?r Inhalte von verlinkten Seiten verantwortlich?
Häufig werden Webseiten im Internet verlinkt. Dadurch wird eine Verbindung zu einer fremden Website hergestellt und es stellt sich die Frage, ob fu?r Inhalte Dritter gehaftet werden muss. Der Link selbst gilt als unproblematisch, auch wenn der Betreiber einer fremden Seite nicht ausdru?cklich sein Einverständnis gegeben hat. Es wird generell unterstellt, dass mit dem Einstellen einer Website ins Netz zugleich das Einverständnis unterstellt werden kann, dass diese Website verlinkt werden darf. Dieses Einverständnis entfällt allerdings dann, wenn der Betreiber einer Seite dazu auffordert, den Link zu entfernen. Damit das Vervielfältigungsrecht des Betreibers der Website nicht verletzt wird, sollte in diesem Fall eine Verlinkung nicht vorgenommen werden. Zur Frage der Haftung: Macht sich der Linksetzende die fremden Informationen zu eigen, haftet er dafu?r. Lesen Sie in der kostenlos herunterladbaren eBay-Fibel, wann Sie nicht für eine verlinkte Seite haften. Auf der nächsten Seite können Sie sich die kostenlose eBay-Fibel von steuerberaten.de herunterladen...