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Auswählen und ausprobierenDie getesteten Tools eignen sich alle für die rechtskonforme Umsetzung der EU-Regeln und des neuen BAG-Urteils. Welche Anwendung sich für den eigenen Betrieb am besten anbietet, hängt neben individuellen Vorlieben auch davon ab, welche Funktionen zur Zeit der Einführun...
Auswählen und ausprobieren
Die getesteten Tools eignen sich alle für die rechtskonforme Umsetzung der EU-Regeln und des neuen BAG-Urteils. Welche Anwendung sich für den eigenen Betrieb am besten anbietet, hängt neben individuellen Vorlieben auch davon ab, welche Funktionen zur Zeit der Einführung, aber vielleicht auch erst später benötigt werden. Um eine wirklich informierte Entscheidung treffen zu können, ist es ratsam, die in Frage kommenden Produkte ausgiebig zu testen. Alle Anbieter ermöglichen dafür eine kostenlose Testphase in ausreichender Länge
Expertenmeinung - Heiko Bauer, Autor
Schon auf Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs rieten viele Rechtsexperten zur Einrichtung einer Arbeitszeiterfassung. Nach dem aktuellen Rechtsspruch des Bundesarbeitsgerichtes wird es nun höchste Zeit für alle, die noch nicht gehandelt haben. Doch dank moderner Cloud-Tools ist es heute auch für kleinere Firmen leicht und kostengünstig möglich, die Forderungen der Gerichte zu erfüllen. Da sich die Programme gut in die vorhandenen Betriebsstrukturen einfügen sollen, ist es ratsam, Testzeiträume ausgiebig zu nutzen und unter Umständen auch erst einmal kurze Vertragszeiträume zu buchen.
Zeiterfassung sofort?
Fragen an den Anwalt Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei WBS.LEGAL
Christian Solmecke ist Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL und auf die Beratung der Internet- und IT-Branche spezialisiert. Wir haben ihn gefragt, was Firmen beim Thema Arbeitszeiterfassung beachten müssen.
Frage: Welche Regeln gelten nach dem BAGUrteil für die Arbeitszeiterfassung?
Christian Solmecke: Nach dem BAG-Urteil vom 13.09.2022 gilt, dass Arbeitgeber bereits jetzt dafür sorgen müssen, dass die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch und lückenlos erfasst wird. Genauere Vorgaben zum „Wie“ der Erfassung ergeben sich aus dem Urteil jedoch nicht. Hier muss der Gesetzgeber noch nachschärfen.
Frage: Was bedeutet das Urteil für flexible Arbeitszeitmodelle, wie beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit?
Christian Solmecke: Das Urteil steht flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Vertrauensarbeitszeit höchstwahrscheinlich nicht im Wege. Es muss lediglich klar sein, dass jede gearbeitete Minute dokumentiert wird – unabhängig davon, wann gearbeitet wurde. Was allerdings mit der Arbeitszeiterfassung eingedämmt werden soll, sind systematische Verstöße gegen die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer.
Frage: Welche Konsequenzen drohen Unternehmen, die jetzt nicht handeln?Christian Solmecke: Betroffene Arbeitnehmer können den Verstoß bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde – in der Regel das Gewerbeaufsichtsamt oder das Landesamt für Arbeitsschutz – oder dem Technischen Aufsichtsdienst (TAD) der jeweiligen Berufsgenossenschaft melden. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können nach § 25 ArbSchG mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden und etwa bei Gesundheitsgefahren sogar strafbar sein.