Abofalle Handy: Schutzmaßnahmen und Tipps zur Kündigung
Betrüger können auf Smartphones abkassieren, ohne dass Geprellte das bemerken. Unsere Tipps zeigen, welche Schutzmaßnahmen gegen Abofallen am Handy helfen.

- Abofalle Handy: Schutzmaßnahmen und Tipps zur Kündigung
- Abofalle am Handy: Was tun? - Kündigung per Musterformular
Abofallen im Netz sind eigentlich kein großes Geschäft mehr. Besonders, seit solche Aufträge nur noch gültig sind, wenn der Bestellbutton eine eindeutige Beschriftung besitzt, wie etwa Jetzt Kaufen oder Kostenpflichtig bestellen, fällt kaum noch jemand darauf herein. Was aber, wenn die Abogebü...
Abofallen im Netz sind eigentlich kein großes Geschäft mehr. Besonders, seit solche Aufträge nur noch gültig sind, wenn der Bestellbutton eine eindeutige Beschriftung besitzt, wie etwa Jetzt Kaufen oder Kostenpflichtig bestellen, fällt kaum noch jemand darauf herein. Was aber, wenn die Abogebühren einfach heimlich über die Telefonrechnung abkassiert werden und der Kunde vom Abschluss des angeblichen Handy-Abos überhaupt nichts mitbekommt?
Genau das passiert vielen Handynutzern – WAP-Billing macht‘s möglich. Entwickelt wurde dieses Bezahlverfahren eigentlich für die unkomplizierte Begleichung kleinerer Beträge beim Kauf von Spielen, Videos, Bustickets oder dergleichen, aber auch für Abos, etwa von Wetterdiensten. Grundlage für den Service ist das 1997 eingeführte Wireless Application Protocol (WAP), welches spezielle Webseiten über damals langsame Mobildatenverbindungen auf kleine Handydisplays übertragen sollte und gleichzeitig eine einfache Zahlungsschnittstelle zur Verfügung stellte.
Einfach abkassieren
Die Besonderheit beim WAP-Billing ist, dass für die Abrechnung über den Telefonanbieter allein die Rufnummer des Mobilgerätes nötig ist und diese bei einer Bestellung ohne Zutun des Nutzers an einen Zahlungsdienstleister übertragen wird. Der stellt eine Rechnung an den Telefonanbieter, welcher ihm das Geld abzüglich einer ansehnlichen Provision überweist und den Betrag auf die Rechnung des Teilnehmers setzt. Der Zahlungsdienstleister behält ebenfalls eine Provision ein und zahlt den Restbetrag zum Beispiel an den Aboanbieter. Leider geschieht das sehr oft ohne wissentliche Zustimmung des Mobilfunkteilnehmers. So gaben bei einer Erhebung der Verbraucherzentrale 61 Prozent der Befragten, denen Drittanbieterleistungen in Rechnung gestellt worden waren, an, diese unabsichtlich gebucht zu haben.

Verschleierte Absichten
Eine solche unwissentliche Handlung erreichen Betrüger durch Clickjacking. Dabei wird die WAP-Bestellseite einfach durch eine andere Seite überlagert und auf dieser eine vermeintlich harmlose Aktion angefordert, etwa die Bestätigung des Alters oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Tippt der arglose Nutzer nun auf eine Schaltfläche, wird die Aktion einfach an den verdeckten Bestellbutton weitergeleitet. Um auf eine solche Betrugsseite zu gelangen, genügt oft schon das Anklicken eines Werbebanners oder eines Links in einer Whatsapp-Nachricht oder SMS. Natürlich kommt damit der Vertrag gar nicht rechtlich wirksam zustande, doch das prüfen die Telefongesellschaften in der Regel nicht nach, bevor sie abrechnen. Auf der Rechnung erscheinen die Beträge dann unter einer Bezeichnung wie Sonderdienste Drittanbieter. Dabei sind Abogebühren bis zu 9,99 Euro pro Woche keine Seltenheit. Die Geprellten bemerken den Schwindel oft erst spät, denn gerade in Zeiten der Allnet-Flats werden Handyrechnungen immer seltener kontrolliert.
