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Verbraucher-Tipps

Abofalle am Handy: Was tun? - Kündigung per Musterformular

Autor: Heiko Bauer • 19.11.2018 • ca. 1:30 Min

Inhalt
  1. Abofalle Handy: Schutzmaßnahmen und Tipps zur Kündigung
  2. Abofalle am Handy: Was tun? - Kündigung per Musterformular

Wenn Sie auf Ihrer Telefonrechnung einen nicht beauftragten Drittanbieterposten entdecken, sollten Sie der Buchung umgehend schriftlich per Einschreiben widersprechen. Die Frist dafür beträgt acht Wochen ab Erhalt der Rechnung. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es für eine Gebühr von 90 C...

Abofallen - so schützen Sie sich - Drittanbietersperre Simply
Bei den Angeboten der Drillisch GmbH ist die Drittanbietersperre bereits voreingestellt. Leider ist das ansonsten meist nicht der Fall.
© Drillisch / Screenshot: connect-living.de

Wenn Sie auf Ihrer Telefonrechnung einen nicht beauftragten Drittanbieterposten entdecken, sollten Sie der Buchung umgehend schriftlich per Einschreiben widersprechen. Die Frist dafür beträgt acht Wochen ab Erhalt der Rechnung. Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es für eine Gebühr von 90 Cent einen sehr guten Musterbrief​. Wurde der Rechnungsbetrag vom Konto abgebucht, können Sie die Lastschrift zurückgeben. Wichtig: Sie müssen dann aber auf jeden Fall den unstreitigen Betrag überweisen. Lassen Sie sich für die Rückforderung nicht an den Aboanbieter verweisen. Nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam vom November 2015 (Az. 2 O 340/14) ist der Mobilfunkanbieter der Ansprechpartner. Sollte es zu Problemen kommen, wenden Sie sich am besten an die Verbraucherzentrale.

Drittanbieter einfach aussperren

Sie können sich vor solchen Betrügereien bereits im Vorfeld wirksam schützen, und zwar durch die Einrichtung einer Drittanbietersperre, welche die Mobilfunkunternehmen seit 2012 kostenlos anbieten müssen. Die Aktivierung kann über die Kundenhotline oder im Shop beauftragt werden; bei vielen Anbietern geht es auch über das Online-Kundenportal. Nur selten ist die Sperre bereits voreingestellt, wie etwa bei den Angeboten der Drillisch GmbH (Simply, Smartmobil ,Yourfone etc.). Das ist kein Wunder, denn die Telefonfirmen verdienen am Abogeschäft kräftig mit. Bei einer vollständigen Sperre werden allerdings nicht nur Abos verhindert, sondern auch andere so genannte Mehrwertdienste, wie etwa Spenden per SMS oder die Zahlung von Apps in den Stores von Apple und Google über die Handyrechnung. Wer solche Möglichkeiten weiter nutzen möchte, hat bei manchen Anbietern die Möglichkeit, nur einzelne Rubriken zu sperren.

Zahl zehn

So wehren Sie sich

Holen Sie Ihr Geld zurück, und vermeiden Sie Abofallen in der Zukunft.

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Mobiltelefonrechnung auf unbekannte Abrechnungen von Drittanbietern.
  • Falls Sie einen nicht beauftragten Drittanbieterposten auf der Rechnung entdecken, widersprechen Sie diesem beim Telefonanbieter.
  • Geben Sie die Lastschrift für die Mobiltelefonrechnung zurück. Überweisen Sie danach aber auf jeden Fall den unstreitigen Betrag.
  • Falls es zu Problemen mit dem Telefonanbieter kommt, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale.
  • Lassen Sie vom Telefonanbieter eine Drittanbietersperre einrichten, um den unabsichtlichen Abschluss derartiger Verträge zu verhindern.