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Unternehmensrecht

Urlaubstagabgeltung in Kündigung zählt

Der Arbeitgeber ist an die schriftlich zugesicherte Zahl abzugeltender Urlaubstage gebunden.

Autor: Business & IT • 14.8.2012 • ca. 0:35 Min

Urlaubstagabgeltung in Kündigung zählt
Urlaubstagabgeltung in Kündigung zählt
© Africa Studio - shutterstock.de

In die schriftliche Kündigung eines Gebäudereinigers hatte der Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung von 43 Tagen hineingeschrieben. Dann stellte er fest, dass die Urlaubstage falsch berechnet worden waren und ihm nur 13 Urlaubstage zugestanden hätten und lehnte die Auszahlung der Differe...

In die schriftliche Kündigung eines Gebäudereinigers hatte der Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung von 43 Tagen hineingeschrieben. Dann stellte er fest, dass die Urlaubstage falsch berechnet worden waren und ihm nur 13 Urlaubstage zugestanden hätten und lehnte die Auszahlung der Differenz-summe ab. Der Angestellte klagte daraufhin auf die volle Abgeltung. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihm Recht.

Die Angabe über die Urlaubsabgeltung im Kündigungsschreiben stelle ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, das die Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage festlege. Der Arbeitgeber habe dieses Schuldversprechen weder wirksam angefochten, noch verbiete der Grundsatz von Treu und Glauben, dass sich der Kläger darauf beruft. Selbst wenn dieser vom Rechenfehler gewusst hätte, läge keine unzulässige Rechtsausübung vor.Urteil: Landesarbeitsgericht Köln (9 Sa 797/11)