Kostenübernahme bei Vorstellungsgespräch
Ein Arbeitgeber muss den Flug zum Vorstellungsgespräch nur dann bezahlen, wenn der Bewerber die Flugkosten-Erstattung als angemessen ansehen durfte.

Auf eine Stellenanzeige als Teamleiter fu?r Kommunikationstechnik hatte sich ein Interessent aus Hamburg beworben. Fu?r das Bewerbungsgespräch in Du?sseldorf buchte er einen Flug. Nachdem ein anderer Bewerber eingestellt wurde, verlangte er vom Arbeitgeber, das Flugticket erstattet zu bekommen,...
Auf eine Stellenanzeige als Teamleiter fu?r Kommunikationstechnik hatte sich ein Interessent aus Hamburg beworben. Fu?r das Bewerbungsgespräch in Du?sseldorf buchte er einen Flug. Nachdem ein anderer Bewerber eingestellt wurde, verlangte er vom Arbeitgeber, das Flugticket erstattet zu bekommen, erhielt aber nur einen Teilbetrag zuru?ck. Um auch den Rest erstattet zu bekommen, klagte er vor dem Arbeitsgericht.
Das Gericht stellte klar, dass Arbeitgeber grundsätzlich Bewerbern alle Aufwendungen ersetzen mu?ssen, die diese fu?r erforderlich halten durften. Bei Flugkosten komme es, sofern der Arbeitgeber die Übernahme nicht ausdru?cklich zugesagt hat, auf die Bedeutung der ausgeschriebenen Stelle an. Je höher diese vergu?tet werde, desto eher sei eine Anreise per Flugzeug angemessen. Die Richter stuften den Teamleiter-Posten nicht derart hoch ein, dass eine Flugkosten-Erstattung als angemessen und u?blich angesehen werden durfte und wiesen die Klage ab.
Urteil: Arbeitsgericht Du?sseldorf (2 Ca 2404/12)