Energieeffizienz-Richtlinie - Verschonter Mittelstand
Mit der neuen Energieeffizienz-Richtlinie will die EU-Kommission ihre ehrgeizigen Energiesparziele bis 2020 doch noch erreichen. Regierungen und Unternehmen in der EU werden nun erstmals umfassenden und einheitlichen Vorgaben zum Energiesparen unterworfen.

Vergangenen Dezember ist die neue Energieeffizienz-Richtlinie in Kraft getreten und ein langes und kontroverses Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene konnte abgeschlossen werden."Diese grundlegende Gesetzgebung ist nicht nur äußerst wichtig, um unsere Ziele fu?r die Energiesicherheit und Kl...
Vergangenen Dezember ist die neue Energieeffizienz-Richtlinie in Kraft getreten und ein langes und kontroverses Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene konnte abgeschlossen werden.
"Diese grundlegende Gesetzgebung ist nicht nur äußerst wichtig, um unsere Ziele fu?r die Energiesicherheit und Klimapolitik zu erreichen, sondern sie wird sich auch extrem positiv auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken. Insbesondere wird sie die beträchtlichen und zunehmenden Kosten von Energieimporten senken, die besonders in den krisengeschu?ttelten Ländern ins Gewicht fallen", erklärt der Luxemburger Europaabgeordnete und Parlaments-Berichterstatter Claude Turmes (Gru?ne/EFA).
Kompromisslösung
Bereits im Sommer 2011 hatte die EU-Kommission die neue Richtlinie vorgeschlagen. Es folgten monatelange zähe Verhandlungen bis zu ihrer Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Die neue Richtlinie betrifft die gesamte Energiewertschöpfungskette, von der Energieerzeugung u?ber den -transport bis zur -nutzung:
- Renovierung öffentlicher Gebäude: Jeder EU-Mitgliedstaat hat jährlich mindestens drei Prozent (der Bodenflächen) geheizter und/oder geku?hlter Gebäude, die sich "im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden", zu renovieren. Mitgliedstaaten können sich jedoch auch fu?r alternative Maßnahmen entscheiden, um die gleichen Energieeinsparungen zu erreichen.
- Energiesparpläne fu?r Unternehmen: Ab 2014 muss in jedem EU-Land der Energieverbrauch der Endkunden jährlich um 1,5 Prozent gesenkt werden. Den Mitgliedstaaten wird die Wahl gelassen, ob sie die Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichten oder alternativ Maßnahmen wie Förderprogramme oder Energiesteuern nutzen.
- Energieaudits: Alle großen Unternehmen werden verpflichtet, Energieaudits vorzunehmen. Diese mu?ssen innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie erstmals und in Folge alle vier Jahre von qualifizierten und beglaubigten Experten durchgefu?hrt werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Nach derzeitigem Stand scheint dabei die KMU-Definition der EU-Kommission zu gelten, die nur Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern zum Mittelstand zählt. Entsprechend könnten viele Firmen von der Audit-Regelung betroffen sein, die aus deutscher Sicht - hier liegt die Grenze bei 500 Angestellten - eigentlich zu den KMU zählen.
Schwierige Umsetzung
Bis Juni 2014 muss die Energieeffizienz-Richtlinie von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht u?bertragen werden. Aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) ist sie "ein scharfes Schwert und anspruchsvolles Regelwerk, ihre Umsetzung in deutsches Recht eine echte Herausforderung."
Das erklärte die Referatsleiterin Europäische Energie- und Klimapolitik der Bru?sseler DIHK-Vertretung bei der EU Corinna Grajetzky. "Größter Knackpunkt" ist fu?r sie die ab 2014 verbindliche EU-weite Energiesparquote von 1,5 Prozent pro Jahr, die den unterschiedlichen wirtschaftlichen Strukturen der Mitgliedstaaten nicht gerecht wu?rde.
"Deutschland sollte bei der Umsetzung ganz klar auf Flexibilität setzen. Ein starres System der Einsparungsverpflichtung fu?r Energieversorger hätte nur steigende Energiepreise und neue Bu?rokratie zur Folge", fordert Grajetzky.