Projektoren
EU-Verordnung verbietet ab 2026 Beamer mit UHP-Lampen
UHP-Lampen sind die meist verbreitet Lichtquelle für Video-Projektoren. Diese dürfen ab dem 01. Januar 2026 in der EU weder hergestellt, importiert oder exportiert werden.

UHP-Lampen (Ultra High Pressure) sind eine spezielle Art von Quecksilberdampflampe die wegen ihrem guten Verhältnis zwischen Größe und Leuchtkraft häufig als Lichtquelle in Video-Projektoren zum Einsatz kommt.Diese Technik ist bewährt, aber auch problematisch. Einerseits werden die Lampen im Be...
UHP-Lampen (Ultra High Pressure) sind eine spezielle Art von Quecksilberdampflampe die wegen ihrem guten Verhältnis zwischen Größe und Leuchtkraft häufig als Lichtquelle in Video-Projektoren zum Einsatz kommt.
Diese Technik ist bewährt, aber auch problematisch. Einerseits werden die Lampen im Betrieb recht warm, was laute Lüfter notwendig macht. Andrerseits haben sie im vergleich zu LED- oder Laser-Lichtquellen eine relativ kurze Lebensdauer.
Wie bereits erwähnt enthalten UHP-Lampen Quecksilber was deren Herstellung und Entsorgung umweltschädlich macht.
Warum verbietet die EU UHP-Lampen?
Umweltschutz ist ein großes Anliegen in der EU-Politik, weswegen regelmäßig Verordnungen in Kraft treten, welche die Herstellung von umweltschädlichen Produkten reguliert oder untersagt. So geschehen in der EU-Verordnung EU 2017/852.
Diese Verordnung ist kein politischer Schnellschuss, sondern basiert auf einer Quecksilber-Strategie aus dem Jahr 2005.
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Welche Auswirkungen hat die EU-Verordnung EU 2017/852 für Beamer?
Ab 2026 dürfen gemäß der EU-Verordnung keine Projektoren mit UHP-Lampen mehr verkauft werden. Dies ist aber kein großes Problem die Industrie bereits seit Jahren auf moderne Beamer-Lichtquellen umstellt.
LED- und Laser-Beamer sind in großen Stückzahlen und zu erschwinglichen Preisen verfügbar und sind schon allein durch ihre erheblich höhere Lebensdauer von Vorteil. Durch die EU-Verordnung dürfte die Produktion von Projektoren mit LED- und Laserlichtquelle deutlich steigen und zu geringeren Preisen sorgen.
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Betrifft die EU-Verordnung EU 2017/852 auch Ersatzlampen?
Ja, auch Ersatzlampen sind von der EU-Verordnung betroffen. Ab 2027 dürfen auch keine UHP-Ersatzlampen mehr in der EU verkauft werden.
Es gibt zwar eine EU-Öko-Richtlinie, die besagt das bis zu zehn Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts in der EU dafür Ersatzteile verfügbar sein müssen. Dies betrifft eigentlich auch Ersatzlampen für Projektoren. Diese Richtline wird aber durch EU 2017/852 ausgehebelt.
Besitzer von Beamern mit UHP-Lampen bleibt also nichts anderes übrig um sich bis 2027 um Ersatz zu kümmern. Auch wenn die Lebensdauer einer UHP-Lampe mit ca. 2.000 Stunden deutlich unter den bis zu 20.000 Stunden einer LED- oder Laserlichtquelle liegt, ist EU-Verordnung EU 2017/852 kein großes Problem.
Schließlich dauern die meisten Filme etwa zwei Stunden. Mit einer Ersatzlampe könnten also noch weitere 1.000 Filme genossen werden. Die Preise von Ersatzlampen für gängige Heimkino-Beamern halten sich mit ca. 100 Euro noch im vertretbaren Rahmen.
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Beamer-Alternativen mit LED Lichtquelle
Wenn Sie die Anschaffung eines Beamers erwägen, sollten Sie sich gleich für ein Modell mit LED- oder Laser-Lichtquelle entscheiden. Auch wenn bereits ein Beamer mit UHP-Lampe vorhanden ist, dieser aber schon einige Jahre auf dem Buckel hat, ist eine Neuanschaffung anstelle einer Ersatzlampe eine attraktive Alternative.
Um Ihnen die Auswahl Ihres neuen Beamers zu erleichtern, stellen wir Ihnen drei erschwingliche LED-Beamer vor, die in unseren Tests überzeugen konnten: