Neuregelung zum Patentschutz
Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben sich auf einen einheitlichen Patentschutz in der EU geeinigt.

Nach jahrzehntelangen Diskussionen haben die EU-Institutionen das europäische Einheitspatent endlich auf den Weg gebracht. Im Dezember hat das Europaparlament das mit dem Rat abgestimmte Gesetzgebungspaket verabschiedet. "Es ist ein Meilenstein in der Geschichte, dass es ku?nftig möglich s...
Nach jahrzehntelangen Diskussionen haben die EU-Institutionen das europäische Einheitspatent endlich auf den Weg gebracht. Im Dezember hat das Europaparlament das mit dem Rat abgestimmte Gesetzgebungspaket verabschiedet. "Es ist ein Meilenstein in der Geschichte, dass es ku?nftig möglich sein wird, ein in 25 europäischen Staaten gu?ltiges Patent anzumelden, denn Patente sind die Triebfeder fu?r Innovation, Wachstum und Beschäftigung", erklärt Dr. Angelika Niebler, Mitglied im Ausschuss fu?r Industrie, Forschung und Energie im EU-Parlament.
Bislang mu?ssen Patente bei einem nationalen Patentamt oder beim Europäischen Patentamt in Mu?nchen angemeldet werden. Selbst dann muss es noch von jedem Mitgliedstaat, in dem Patentschutz angestrebt wird, erteilt und in die jeweilige Arbeitssprache der Mitgliedstaaten u?bersetzt werden. "Die Kosten dieser Vorgehensweise sind um ein Zehn- bis Zwanzigfaches höher als eine Patentanmeldung in den USA oder China", berichtet Niebler.
Vor allem fu?r kleine und mittelständische Unternehmen ist es bislang extrem zeit- und kostenaufwendig, ihre technischen Erfindungen in mehreren europäischen Mitgliedstaaten gleichzeitig schu?tzen zu lassen. Erfindungen, die in Verfahren und Produkte einfließen, nicht schu?tzen zu lassen, ist jedoch riskant: Im besten Fall kopiert ein Mitbewerber sie nur, im schlechtesten meldet er sie selbst beim Patentamt an und nutzt das "taktische Patent" als Waffe gegen den eigentlichen Erfinder im Kampf um Marktanteile.
Gu?nstiger und einfacher
Sobald das neue System voll funktionsfähig ist - planmäßig soll es im Januar 2014 in Kraft treten - ist ein einziges Verfahren ausreichend, um die auf dem Patent beruhenden Rechte europaweit durchzusetzen. Das einheitliche, in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gu?ltige EU-Patent kann dann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO) in Mu?nchen beantragt werden. Anträge mu?ssen in Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden. Liegt ein Antrag in einer anderen Sprache vor, muss eine Übersetzung in eine dieser drei Sprachen beigefu?gt werden.
Das Europaparlament hat zudem beschlossen, dass Übersetzungskosten fu?r kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnu?tzige Organisationen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen in der EU vollständig erstattet werden. "Nicht nur Sonderregeln fu?r den Mittelstand zur Erstattung der Übersetzungskosten, sondern auch zusätzlicher Rechtsschutz bei Fälschungen sind vom Parlament durchgesetzt worden", ergänzt Raffaele Baldassarre (EVP, IT), im Europaparlament verantwortlich fu?r die Übersetzungsregelungen des EU-Patentschutzes.
Das Parlament hat außerdem dafu?r gesorgt, dass bei der Festlegung der Jahresgebu?hren, die einen großen Teil der Gesamtkosten ausmachen, die besonderen Bedu?rfnisse kleiner Unternehmen beru?cksichtigt werden mu?ssen, sodass ihnen die Kostensenkungen in vollem Umfang zugutekommen.
Ohne Spanien und Italien
Spanien und Italien werden sich allerdings am EU-Patent vorläufig nicht beteiligen. Sie haben sogar ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof angestrengt wegen der verabschiedeten Sprachenregelung, die auf den Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Deutsch des Europäischen Patentamts basiert.
"Allerdings sind ohnehin bereits 77 Prozent der Patentanträge, die beim Europäischen Patentamt eingereicht werden, in englischer Sprache verfasst, außerdem sieht die Neuregelung vor, dass in naher Zukunft maschinelle Übersetzungen in alle Amtssprachen der EU zur Verfu?gung stehen. Ich wu?rde mich daher freuen, wenn sich auch Italien und Spanien an dem Verfahren beteiligen, die Tu?r steht ihnen offen", versichert Niebler.