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Sicherheit & Internet:Sicherheit:Datenschutz & Backup

Teil 4: Tools zur Webanalyse: Alles koscher?

Autoren: Redaktion pcmagazin und Tim Kaufmann • 18.1.2010 • ca. 2:25 Min

Google Analytics und der Datenschutz (von Rechtsanwalt Michael Rohrlich] Der Einsatz von Analyse-Software, der die Besucherströme auf der eigenen Homepage registriert, speichert und auswertet, ist technisch gesehen nicht neu. Neu ist jedoch, dass dieses Vorgehen juristisch genauer unter die Lupe ...

Google Analytics und der Datenschutz (von Rechtsanwalt Michael Rohrlich]

Der Einsatz von Analyse-Software, der die Besucherströme auf der eigenen Homepage registriert, speichert und auswertet, ist technisch gesehen nicht neu. Neu ist jedoch, dass dieses Vorgehen juristisch genauer unter die Lupe genommen wird. Letztlich haben auch die Skandale um gestohlene Kreditkartennummern, oder um den Handel mit Kundendaten für viel Wirbel in der Presse gesorgt, sodass das Thema Datenschutz inzwischen verstärkt ins Bewusstsein der Menschen gerückt ist.

Web-Analyse
Google Analytics erleichtert die Auswertung von Zielerreichungsgraden enorm.
© Archiv

Zwei Urteile des letzten Jahres haben die Sichtweise auf Google Analytics verändert. Knackpunkt bei der Entscheidungen war die Frage, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten einzuordnen sind. In den Verfahren hatte ein Besucher der Internetseiten des Bundesjustizministeriums (BMJ) die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin dieses Ministeriums erfolgreich auf Unterlassung der Speicherung beziehungsweise auf Löschung der bereits über ihn gesammelten Daten in Anspruch genommen.

In seinem Urteil vom 27. März 2007 (Aktenzeichen: 5 C 314/06) vertrat das Amtsgericht Berlin Mitte die Auffassung, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten einzustufen sind. Das Landgericht Berlin stimmte dem als zweite Instanz zu (Urteil vom 6. September 2007, Aktenzeichen: 23 S 3/07). Diese Entscheidungen haben zur Folge, dass auf den Internetseiten des BMJ keine personenbezogenen Daten mehr erhoben beziehungsweise gespeichert werden dürfen, ohne dass eine entsprechende Einwilligung der Nutzer vorliegt. Entsprechendes gilt auch für andere Webseiten.

Infolge dieser Entscheidungen hat Google die Nutzungsbestimmungen geändert und auf die Problematik hingewiesen. So stellt Google dort beispielsweise auch einen Mustertext für eine Datenschutzerklärung bereit, welche in diejenigen Webseiten eingebunden werden soll, wo Google Analytics zum Einsatz kommt. Zugleich muss auf diese Datenschutzerklärung auffällig auf der jeweiligen Webseite hingewiesen werden, sie muss die Besucher sozusagen anspringen.

A/B-Tests mit Google Analytics in 10 Schritten

Zu den Highlights von Google Analytics zählt der Website Optimizer, mit dem Sie A/B- und Multivariate-Tests im Handumdrehen realisieren. So gehen Sie vor:

1. Loggen Sie sich bei Google Analytics ein, öffnen Sie anschließend den Optimizer unter und akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und klicken Sie anschließend auf Weiter. 2. Klicken Sie auf Neuen Test erstellen. 3. Wählen Sie A/B-Test aus, um einen Test zu entwickeln, der zwei oder mehr Varianten einer Seite miteinander vergleicht. 4. Veröffentlichen Sie die verschiedenen Seiten auf dem Webserver. Probieren Sie beispielsweise unterschiedliche Überschriften, verändertes Bildmaterial, eine neue Position für das "In den Warenkorb"-Symbol. 5. Geben Sie dem Test einen Namen, tragen Sie die URLs der verschiedenen Varianten und der Konversions-Seite ein. Letztere ist zum Beispiel die danke.html Ihres Shops. 6. Wählen Sie installieren und überprüfen nun die Javascript-Tags aus. 7. Fügen Sie den angegebenen Code zusätzlich zum ohnehin vorhandenen Analytics-Tag in die Original-Seite, die Varianten und in die Konversions-Seite ein. 8. Mit Seiten prüfen stellen Sie sicher, dass alles stimmt, bevor Sie den Test mit Weiter und Test starten beginnen. 9. Die Google-Skripte kümmern sich automatisch darum, dass Besucher der Original-Seite abwechselnd auch die Variante(n) zu Gesicht bekommen. Dass das funktioniert zeigt ein einfacher Test: Rufen Sie die Original- Seite auf, löschen Sie die Sitzungs-Cookies (oder verwenden Sie einen zweiten Browser) und laden Sie die Seite erneut. Beim zweiten Aufruf wird eine Variante erscheinen. 10. Die unterschiedlichen Konversionsraten von Originalseite und Varianten finden Sie auf der Startseite des Website Optimizers.

Web-Analyse
Google Website Optimizer überprüft automatisch, ob Sie die Javascript-Tags korrekt eingefügt haben.
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zm_timkaufmann