So könnte das neue Copyright aussehen
Das Urheberrecht soll reformiert werden. Bisher konnten sich Künstler, Autoren, Verlage und Verbände jedoch noch nicht einigen wie das neue Urheberrecht aussehen soll. Wir stellen Ihnen vier Möglichkeiten vor.
Kulturflatrate Das Modell entspricht der Pauschalgebühr, die bereits heute erhoben wird zum Beispiel auf Kopiergeräte oder Datenträger wie USB-Sticks. Privates Kopieren von Musik oder Filmen wird durch eine Abgabe (5 Euro/Monat) auf Breitbandanschlüsse abgedeckt, welche zum Beispiel über den ...
Kulturflatrate
Das Modell entspricht der Pauschalgebühr, die bereits heute erhoben wird zum Beispiel auf Kopiergeräte oder Datenträger wie USB-Sticks. Privates Kopieren von Musik oder Filmen wird durch eine Abgabe (5 Euro/Monat) auf Breitbandanschlüsse abgedeckt, welche zum Beispiel über den Internetprovider bezahlt und an Verwertungsgesellschaften weitergereicht werden.
Rund 1,5 Milliarden Euro könnten so im Jahr zusammenkommen - als Entschädigung der Rechteinhaber für Filesharing-Verluste. An der Verteilung des Geldes scheiden sich die Geister. Für CDU, FDP und SPD ist die Kulturflatrate keine Lösung, auch die Piraten sehen sie kritisch. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen scheinen da aufgeschlossener.
Kulturwertmark
Vom Chaos Computer Club ins Spiel gebrachte Micropayment-Variante, setzt auf der Kulturflatrate auf. Allerdings bekommt keine zentrale Vergabestelle wie eine Verwertungsgesellschaft das Geld, sondern jeder Flatpflichtige erhält seine Einzahlung in Form einer Mikrowährung zurück. Die kann er selbst an Künstler seiner Wahl verteilen, sofern sich diese für das Kulturwertmark-System registriert haben.
Kreative können ferner bestimmte Mindestbeträge festlegen, die zum Beispiel für einen Download fließen müssen. Nach einer definierten Zeit nicht ausgegebene Einheiten werden entsprechend aller vergebenen Beträge verteilt. Zudem soll das Verwertungsrecht für jedes Werk nach Erreichen einer Höchstsumme oder nach einem bestimmten Zeitraum in den Besitz der Öffentlichkeit fallen und unter freier Lizenz stehen. Über die Modalitäten soll eine unabhängige Stiftung wachen.
Three Strikes
Warnmodell, das Wiederholungstätern mit Sanktionen droht. So führte zum Beispiel Frankreich eine Three-Strikes-Regelung ein: Bei Urheberrechtsverletzungen kann nach zwei Verwarnungen als zusätzliche Sanktion der Internetanschluss gekappt werden.
Auch in Deutschland werden Warnhinweise als Möglichkeit debattiert, um Urheberrechtsverstöße durch Filesharing einzugrenzen. So gab das Bundeswirtschaftsministerium eine vergleichende Studie über entsprechende Modelle in Auftrag. Three Strikes - oder abgewandelt Two Strikes - wird konträr diskutiert, weil, so die Befürchtung, Internetprovider zu Hilfssheriffs eines Überwachungssystems würden.
Fair Use
Eine Klausel im US-Copyright-System, nach der bestimmte - faire - Nutzungsarten unabhängig von der Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig sind. Im Einzelfall muss dies vor Gericht ausgefochten und konkretisiert werden.