Urheberrecht - Videos aus dem Internet
Müssen Nutzer von Streaming-Angeboten Konsequenzen fürchten? Droht nach der Video-Yogastunde oder dem Streifen aus Hollywood aus dem Internet der Brief vom Anwalt? Sind Online-Videorecorder legal? Wir haben die aktuelle Rechtslage für Sie zusammengefasst.

- Urheberrecht - Videos aus dem Internet
- Vilma Niclas über Online-Videorecorder
"Hey, wollt Ihr uns die Seite auch noch wegnehmen? Ich schaue mir die Filme doch nur an. Das ist erlaubt" antwortet der 13-jährige L. im eher reicheren Berlin-Zehlendorf auf die Frage nach kinoX.to. Die Seite ist neben movie2k.to eine der Seiten, die man statt kino.to nutzt. Kino.to mit seinem g...
"Hey, wollt Ihr uns die Seite auch noch wegnehmen? Ich schaue mir die Filme doch nur an. Das ist erlaubt" antwortet der 13-jährige L. im eher reicheren Berlin-Zehlendorf auf die Frage nach kinoX.to. Die Seite ist neben movie2k.to eine der Seiten, die man statt kino.to nutzt.
Kino.to mit seinem großen Filmrepertoire wurde wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßigen Verletzung des Urheberrechts geschlossen, mehrere Betreiber festgenommen. Die kostenfreien Angebote anzusehen, ist verlockend.

Aber welche Seite ist im Zeitalter der werbefinanzierten Webangebote legal und welche nicht? Eine Abmahnung ist teuer. Für nur einen illegalen Film-Upload oder -Download zahlen Sie mindestenes 1000 Euro. Zudem drohen bei Urheberrechtsverletzungen bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.
Privatkopie erlaubt
Filme sind urheberrechtlich geschützt, selbst kurze Sequenzen. Nur mit Erlaubnis des Urhebers dürfen Sie diese ins Internet laden oder kopieren. Ausnahme: Zu privaten Zwecken dürfen Sie kopieren, sofern das Original nicht kopiergeschützt ist.
Gestattet ist, Video-DVDs oder Filme aus dem Internet bis zu sieben Mal zu kopieren, Freunden mal eine Kopie zu schenken oder die Datei zu komprimieren. Verboten ist, diese Kopien zu verkaufen oder im Internet zu veröffentlichen, etwa bei YouTube, Facebook oder in einer Tauschbörse.
Legales oder dubioses Angebot?
Allerdings gilt diese Ausnahme nur für legal im Internet veröffentlichte Filme, nicht für dort illegal eingestellte Filme, also ohne Einverständnis des Urhebers. Das Gesetz erlaubt die Privatkopie nur "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird".
Sie müssen also selbst bei jedem Angebot die Gesetzestreue des Anbieters einschätzen und überprüfen. In der Realität überfordert diese Frage alle Nutzer. Selbst Anwälte vermögen bei vielen Filmen auf YouTube nicht verlässlich zu sagen, ob ein Film dort offensichtlich rechtswidrig eingestellt wurde.
Achtung bei Links auf illegale Streams

Bevor Sie Streaming-Angebote in Ihre Internetseite einbinden oder darauf von der Website oder von Facebook verlinken, machen Sie sich klar: Sie haften unter Umständen dafür, wenn Sie wussten, dass die Inhalte illegal sind, dennoch gezielt darauf verlinken und sich mit dem Inhalt solidarisieren, also den Link anderen empfehlen.
Anders sieht die Lage aus, wenn Sie sich vom Angebot distanzieren und kritisch darüber berichten. Am Ende ist der Sachverhalt maßgeblich, ein Disclaimer hilft nicht.
Ansehen - erlaubt?
Oft können Sie zwischen Streaming und Download wählen. Im ersten Augenblick ähnelt Streaming dem Fernsehen: Sie schauen nur Filme und speichern diese nicht dauerhaft. Je nach verwandter Technik landen aber beim Streaming - anders als beim Fernsehen - Teile des Films vorübergehend auf dem Rechner und werden dann mit der folgenden Filmsequenz überschrieben (Live-Stream, Unicast, Webcast).
Grauzone
Unter Juristen ist umstritten, ob Nutzer von illegalen Streaming-Diensten den Film in rechtlicher Hinsicht kopieren und gegen das Urheberrecht verstoßen.
Indizien für offensichtlich rechtswidrige Filme:
- Film von großer Filmproduktion läuft im Internet kostenfrei noch vor dem Filmstart in Deutschland oder läuft zeitgleich im Kino
- Filme auf dubiosen Seiten mit dubioser Werbung, die durch die Presse gehen, wie kino.to u.a.
- Spielfilm ist in viele Teile zerstückelt, schlechte Qualität Webadresse lässt vermuten, dass der Server irgendwo in der Südsee schwimmt
- Kein Impressum
Indizien für legale Filme:
- Film vom Anbieter selbst produziert
- Vollständiges Impressum
- Film wird direkt vom Fernsehsender auf eigener Seite angeboten
- Internetseite informiert über Legalität und Herkunft der Filme
Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) Dr. Matthias Leonardy: "Im Verlauf des Streaming-Vorgangs bei Filmen über das Internet erfolgen diverse Speicherungen. Auf dem Endgerät des Nutzers erfolgt stets eine vorübergehende Speicherung."
Nach Ansicht der GVU und einiger anderer Juristen ist schon das Abspielen von dubiosen - also "offensichtlich rechtswidrig angebotetenen" Video-Streams verboten - selbst wenn die Kopie nur für den eigenen Gebrauch ist.
Andere Juristen, Techniker und Rechtslaien sind der Ansicht, es werde nicht kopiert oder sie erblicken in § 44 a Urheberrechtsgesetz die Erlaubnis für das Streaming: Danach sind "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässig, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben".
Gerichtlich ist dies bislang ungeklärt. Am Ende ist die verwandte Technik sehr maßgeblich.