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Cyber-Gefahre

Jugendschutz: Tipps für mehr Online-Sicherheit

Smartphone, Spielekonsole, Computer – rund um die Uhr: Viele Kinder und Jugendliche verbringen heute mehr Zeit vor den Bildschirmen digitaler Medien als in der Schule. PCgo erklärt, was Eltern tun können, um ihre Kinder vor Cyber-Gefahren zu schützen – und sie stattdessen für die digitale Zukunft fit zu machen.

Autor: Daniel Wolff • 20.12.2017 • ca. 3:50 Min

Jugendliche digital schützen
Tipps zum Teenagerschutz
© © Syda Productions / shutterstock.com
Inhalt
  1. Jugendschutz: Tipps für mehr Online-Sicherheit
  2. Weitere Tipps
  3. Mini-Workshop - Internetzeiten Begrenzen
  4. Infos

Tipp1: Gemeinsam einen Mediennutzungsvertrag abschließenKinder brauchen Regeln – wenn Eltern keine vorgeben, reizen sie ihren Gestaltungsspielraum oft voll aus („Das habt Ihr mir nie verboten!“). Daher ist es sehr wichtig, am besten noch bevor man Smartphone oder PC anschafft (oder sobald wie...

Tipp1: Gemeinsam einen Mediennutzungsvertrag abschließen

Kinder brauchen Regeln – wenn Eltern keine vorgeben, reizen sie ihren Gestaltungsspielraum oft voll aus („Das habt Ihr mir nie verboten!“). Daher ist es sehr wichtig, am besten noch bevor man Smartphone oder PC anschafft (oder sobald wie möglich danach) gemeinsam die grundlegenden Regeln zur Handynutzung festzulegen. Eine hervorragende Hilfestellung dazu leistet die Website www.mediennutzungsvertrag.de. Dort kann man sich bestimmte Regeln zu Themen wie Nutzungszeiten, Verhalten gegenüber anderen, Auswahl von Apps etc. einfach aussuchen, diskutieren und gleich so übernehmen – oder individuell anpassen. Am Ende wird das Ganze ausgedruckt und von beiden Seiten feierlich unterschrieben. Heben Sie den Vertrag gut auf – Sie werden ihn sicher noch brauchen.

Mediennutzungsvertrag
Auf www.mediennutzungsvertrag.de kann man mit seinen Kindern die Regeln für das digitale Alltags­ leben festlegen.
© Hersteller

TIPP 2: In Diskussionen mit Teenagern einen kühlen Kopf bewahren

 Bleiben Sie bei Diskussionen zum Thema digitale Medien grundsätzlich möglichst gelassen. Sie können Ihr Kind zum Beispiel ganz höflich darüber aufklären, dass sowohl der Internetanschluss in Ihrem Haus als auch ein eventueller Mobilfunk-Datenvertrag des Kindes rein rechtlich immer Ihnen (also den Eltern) gehören, denn Kinder und Jugendliche dürfen selbst keine Internetverträge abschließen. Weisen Sie auch darauf hin, dass man die Diskussion um die Internetnutzung gerne auch bei ausgeschaltetem WLAN und mit entfernter SIM-Karte weiterführen könne.

TIPP 3: Nachts alle Internetgeräte aus Kinderzimmern fernhalten

Viele Kids chatten, surfen oder zocken bis tief in die Nacht – dass emotional aufwühlende Inhalte kurz vor dem Einschlafen nicht gut für die Nachtruhe sind, ist offensichtlich; zudem beeinflusst der hohe Anteil an blauem Licht auch schwach leuchtender LED-Bildschirme die Bildung des Schlafhormons Melatonin.

 Und selbst wenn der Klassenchat auf WhatsApp über Nacht manchmal Hunderte von „Neuigkeiten“ produziert: Es gibt keinen einzigen guten Grund für ein Smartphone nachts im Kinderzimmer. Deshalb: Sorgen Sie dafür, dass alle Smartphones routinemäßig an zentraler Stelle (Flur, Küche oder Wohnzimmer) aufladen – und kaufen Sie für die Weckfunktion lieber für ein paar Euro einen guten, alten Wecker!

TIPP 4: Seine eigene Mediennutzung beobachten – und Vorbild sein

Väter, die mit dem Tablet stundenlang auf der Toilette verschwinden, brauchen sich über die Mediennutzung ihrer Kinder genauso wenig beschweren wie Mütter, die vor lauter Spiegel Online Ihren Kindern beim Essen nicht mehr richtig zuhören. 

Ein Tipp für Besitzer von Android-Smartphones: Installieren Sie für mindestens eine Woche die App Menthal des Bonner Informatik-Professors Alexander Markowetz: Diese protokolliert Ihr Smartphone-Nutzungsverhalten ganz genau. Sie werden überrascht sein, wie oft Sie selbst Ihr Smartphone nutzen.

TIPP 5: Social Media & Messenger: Mindestalter (13 Jahre) einhalten

In Zeiten iPhone-bestückter Erstklässler mag es befremdlich erscheinen, aber WhatsApp hat tatsächlich ein offizielles Mindestalter: Kinder, die unter 13 Jahre alt sind, dürfen den Messenger-Dienst nicht benutzen – und ebenso wenig Facebook, Snapchat oder Instagram. Das wird sich auch 2018 nicht ändern, wenn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt – hier soll sogar festgelegt werden, dass die Eltern von unter 16-Jährigen der Nutzung offiziell zustimmen müssen (wie das genau gehen soll, ist freilich noch offen). 

Das hat einen guten Grund: Eine Nutzung vieler Social-Media-Plattformen und Messenger durch Kinder und Jugendliche unter 13 Jahren stellt tatsächlich eine Gefahr für deren Privatsphäre und Entwicklung dar, wenn die Kinder nicht vor der Nutzung ausführlich den verantwortungsvollen Umgang mit den Funktionen und den Risiken aufgezeigt bekommen haben. Solange Sie eine solch ausführliche Einweisung nicht leisten können, sollten Sie Ihren Kindern WhatsApp tatsächlich frühestens ab 13 Jahren erlauben.

App Menthal - USK-Einstufung WhatsApp
Links: Die Android-­App Menthal hilft Ihnen, Ihren Smartphone­-Gebrauch besser einzuschätzen. Rechts: Die USK­Einstu­fung ab 0 Jahre führt Eltern in die Irre: WhatsApp ist erst ab 13 Jahren erlaubt!
© Herstller

TIPP 6: Eine längere digitalfreie Zeit einplanen (Digital Detox)

Viele Kinder und Jugendliche leben heute so intensiv in digitalen Welten, dass sie auf ihr Smartphone gar nicht mehr verzichten wollen. Doch der freiwillige Verzicht aufs Handy – am besten zum Beispiel über eine Woche lang – birgt enormes Erkenntnispotenzial für jeden Einzelnen: Schaffe ich das überhaupt noch? Leide ich ständig unter der Angst, etwas zu verpassen (was im Englischen als Fear of Missing out, kurz FOMO beschrieben wird)? Höre ich Phantom-Klingeln (oder spüre ich Phantom-Vibrationen)? Finde ich ohne Google Maps noch den Weg irgendwohin? Vergeht die Zeit jetzt langsamer? 

Weil geteiltes Leid halbes Leid ist, macht das „Handy-Fasten“ gemeinsam mit der Familie besonders viel Spaß: Ein digitalfreier Urlaub etwa ist heute für viele Familien ein ganz neues Erlebnis. Allerdings: Alle müssen freiwillig mitmachen – und Schummeln gilt nicht: Auch Zweit- oder Dritt-Handys (bzw. Tablets/ Notebooks) müssen dann zu Hause bleiben.

TIPP 7: Die Kinder ohne Belehrungen gegen Cybermobbing fitmachen

Eines der größten Themen an nahezu allen (höheren) Schulen derzeit ist das sogenannte Cybermobbing, also das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen und/oder Belästigen anderer mithilfe von Internet-und Mobiltelefondiensten über einen längeren Zeitraum hinweg. 

Cybermobbing ist drastisch wirkungsmächtiger als „herkömmliches“ Mobbing, denn in der digitalen Welt sind die Beleidigungen viel härter (da die Reaktion des Getroffenen nicht unmittelbar sichtbar ist) und dauerhaft präsent sind. 

Fragen Sie Ihr Kind einfach mal, ob es (wie zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland) schon einmal Cybermobbing erlebt oder mitbekommen hat – und sehen Sie mit ihm die Videos der #ichwars-Video-Reihe (einfach googeln). 

Hier erzählen beliebte YouTuber, wie sie selbst früher ins Cybermobbing hineingerutscht sind – als Täter sowie als Opfer. Dadurch, dass beide Seiten thematisiert werden, lernt man hier besonders viele Zusammenhänge – und natürlich, wie man sich wehrt bzw. warum man das Ganze am liebsten gleich bleiben lässt.

Video-Reihe
In der Video­-Reihe „Ich war’s!“ erzählen bekannte YouTuber ihre Cybermobbing­Geschich­te – als Opfer und als Täter.
© Anbieter
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