Cyber-Gefahre
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TIPP 8: Auf gefährliche Smartphone-Ablenkung im Straßenverkehr hinweisen
Der starke Aufforderungscharakter von Smartphones und die dadurch resultierende Dauer-Abgelenktheit vieler Nutzer macht sich mittlerweile leider auch in der Verkehrsunfall-Statistik bemerkbar – nicht umsonst wurde erst im Oktober 2017 die Strafe für Smartphone-Nutzung am Steuer auf 100 Euro und einen Punkt in Flensburg erhöht.
Auch viele Kinder bewegen sich – nicht erst seit Pokemon Go! – höchst selbstgefährdend im Straßenverkehr, wenn sie beim Gehen ihre Augen nicht vom Display lassen können. Zeitgerechte Aufklärung können moderne Eltern per YouTube leisten: Sehen Sie einfach dort mit Ihrem Nachwuchs das Video Zaubertrick mit dem Smartphone im Straßenverkehr: Hier wird ziemlich realistisch gezeigt, was man mit einem Smartphone (und einer Prise Unaufmerksamkeit) im Straßenverkehr alles erreichen kann. Achtung: Das Video ist nur für Jugendliche ab 14 Jahren geeignet.

TIPP 9: Die Lieblings-Apps Ihrer Kinder selbst ausprobieren
Der Eltern-Klassiker „Damit kenne ich mich gar nicht aus!“ zählt nicht! Lassen Sie sich mindestens eine Lieblings-App genauestens erklären – und probieren Sie sie selbst aus! So zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie es ernst nehmen und wirklich wissen wollen, was hinter der Begeisterung steckt.
Und nur so wird Ihr Kind einmal zu Ihnen kommen, wenn es etwas Negatives im Internet erlebt – die allermeisten Kinder erzählen Ihren Eltern in solchen Fällen aus Angst davor, das Smartphone abgenommen zu bekommen, normalerweise lieber nichts.
TIPP 10: WhatsApp-Einstellungen für Kinder optimieren
WhatsApp stellt in der Standard-Einstellung die Rufnummer und das Profilbild Ihres Kindes für jeden sichtbar dar – das kann nicht im Interesse der Eltern sein. Man kann aber unter Einstellungen/Account/Datenschutz anwählen, wer sehen kann, wann man zuletzt online war, und wer das Profilbild und den Status sehen kann. Hierzu zählen Zuletzt online, also der sogenannte Zeitstempel, das Profilbild und der Status.
Es ist dringend zu empfehlen, diese Optionen (gesetzter Standard-Einstellung: Jeder) zumindest auf Meine Kontakte oder besser noch auf Niemand zu setzen. Zudem sollte man weiter unten die Lesebestätigung deaktivieren, damit andere nicht mehr sehen, ob man eine Nachricht gesehen hat. Das gilt dann zwar auch für einen selbst, mindert aber den Stress beim Chatten.
TIPP 11: Kostenfallen vermeiden: teure Drittanbieter sofort sperren
Nutzt Ihr Kind bereits ein eigenes Handy, gilt: Bei Prepaid-Karten und erst recht bei Laufzeitverträgen ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind gleich zu Beginn über die Kosten für Datenvolumen, Gespräche und Nachrichten sprechen. Besondere Vorsicht ist geboten bei kostspieligen Zusatzdiensten, Klingeltönen, Apps und Handy-Spielen: Lassen Sie teure „Drittanbieter“ am besten gleich von vornherein beim Netzbetreiber sperren: Bei Vodafone ist dafür die Servicenummer 1212 zuständig, bei der Telekom die 2202, bei O2 55222. Besteht später tatsächlich Bedarf, können Sie die Drittanbieter ja wieder freischalten.
TIPP 12: Attraktive internetfreie Aktivitäten finden
Wer erstmals die digitalen Nutzungszeiten von Jugendlichen reguliert, muss mit massivem pubertärem Gegenwind rechnen, etwa geballte Wut („Alle dürfen alles – nur ich nichts!“), reine Verzweiflung („Was soll ich denn sonst tun?“) oder pure Provokation („Pah! Dann gehe ich halt zu meiner Freundin!“). Damit die endlosen Vorwürfe nicht auf Dauer an Ihrer elterlichen Standhaftigkeit zehren, schaffen Sie gemeinsam mit Ihrem Nachwuchs gesunde Alternativen wie Aktivitäten im Bereich Sport, Natur und/oder Vereinswesen. Das ist aufwendiger, als die Kids in ihren Zimmern an Bildschirmen hängen zu lassen – aber Ihre Kinder sind es Ihnen ja wert, oder?
TIPP 13: Behalten Sie den Überblick über die privaten Daten Ihres Kindes
Fast alle Heranwachsenden verlieren, vergessen oder beschädigen irreparabel ihr Handy irgendwann aus Versehen oder Nachlässigkeit. Deshalb: Richten Sie das Smartphone gemeinsam mit Ihrem Kind ein und notieren Sie alle Logins und Passwörter auf Papier. Bis zu einem Alter von (mindestens) 12 Jahren sollten Sie zudem auch darauf bestehen, die Zugangs-PIN zu erhalten, damit Sie – immer in Absprache mit Ihrem Kind – stets nach dem Rechten sehen können: Sie sind als Elternteil schließlich nicht nur erziehungsberechtigt, sondern auch (medien)erziehungspflichtig.
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