Die Tricks der Abmahn-Anwälte
Das Geschäft mit Filesharing-Abmahnungen boomt. Allein das Amtsgericht München beschäftigt sich derzeit mit rund 1.400 Klagen wegen verbotener Tauschbörsen-Nutzung. Für Betroffene gibt es jedoch gute Strategien, um sich gegen eine Abmahnung zu wehren.

Der Film "Kategorie C - Deutsche Hooligans" wurde einer Berliner Rentnerin zum Verhängnis. Am 4. Januar 2010 soll die 64-Jährige eine Raubkopie der Dokumentation über Fußballgewalt über das Filesharing-Netz eDonkey2000 verbreitet haben. Dafür muss sie laut Urteil des Amtsgerichts München von ...
Der Film "Kategorie C - Deutsche Hooligans" wurde einer Berliner Rentnerin zum Verhängnis. Am 4. Januar 2010 soll die 64-Jährige eine Raubkopie der Dokumentation über Fußballgewalt über das Filesharing-Netz eDonkey2000 verbreitet haben. Dafür muss sie laut Urteil des Amtsgerichts München von November 2011 Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro zahlen. Und das, obwohl die alleinlebende Frau nach eigenen Angaben weder Computer noch WLAN-Router besaß.
Wegen Vertragsbindung war noch ein Internetanschluss vorhanden, auf den aber niemand Zugriff gehabt habe. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Betroffene "ihre vermutete Verantwortlichkeit" nicht entkräften. Sie sei als Anschlussinhaberin für die Rechtsverletzung verantwortlich. "Störerhaftung" heißt das im Rechtsdeutsch. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Filesharer werden seit Jahren verfolgt

Die Musikindustrie brachte den Abmahnzug 2004 ins Rollen, denn die Plattenbosse fühlen sich von den gigantischen "Online-Kopieranstalten" um ihre Gewinne betrogen. Inzwischen sprangen weitere Rechteinhaber auf - frei nach dem Motto, massenhafte Rechtsverstöße müssten auch massenhaft abgemahnt werden.
Dabei gibt es Kollateralschäden - zum Beispiel Eltern, die für den Tauschspaß ihrer Sprösslinge zur Kasse gebeten werden. Und immer wieder Betroffene, die behaupten, gar nichts getan und keine Raubkopien verbreitet zu haben wie die eingangs erwähnte Rentnerin. Allein beim Amtsgericht München seien über 1400 Klagen von Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, anhängig.
Das Aufspüren der Datenpiraten läuft nach immer gleichem Schema ab
Technische Dienstleister belauern im Auftrag der Medienunternehmen die Tauschbörsen und fischen IP-Adressen ab. Mit diesen Nummernlisten gehen die Abmahnanwälte zum Landgericht, begründen den Rechtsverstoß und erhalten einen Auskunftsbeschluss. So bekommt das Kölner Landgericht monatlich zwischen 700 und 800 Listen mit IP-Adressen.
Der Auskunftsbeschluss berechtigt den Onlineprovider, die zu den IP-Adressen gehörenden Anschlussdaten herauszurücken. Laut Angaben von eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft) vom Mai letzten Jahres geben deutsche Internet-Provider jeden Monat die Benutzerdaten zu 300.000 Internetverbindungen an die Rechteinhaber-Industrie.
"Die vorgelegten Listen können 50, 100 oder 1000 IP-Adressen enthalten. Da kann ein Internetanbieter bei der Datenzusammenführung schon mal in der Zeile verrutschen. Solche Fehler passieren bei der Massenbearbeitung, aber der Nachweis ist schwer", sagt Thomas Feil, Fachanwalt für Informationstechnologierecht aus Hannover. "Ebenso erleben wir, dass Unterlassungsansprüche von einem Rechteinhaber mehrfach per Abmahnung geltend gemacht werden, obwohl bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde."
Die Kanzlei von Feil hat seit 2008 rund 6000 Mandanten in Abmahnfällen vertreten: "Da war alles dabei, Musikalben, Hörspiele, Hörbücher, Pornofilme." Nach großen Fallzahlen 2010 sei die Zahl der Abmahnungen jedoch rückläufig. Allerdings werde die Verfolgung immer dichter - "die Vertreter der Urheber haben alle Arten von Tauschbörsen gut im Blick."
Die Betroffenen seien zwar immer noch eher jünger und männlich, aber inzwischen verändere sich dies. Da säßen dann auch schon mal Über-50-Jährige vor ihm, die im Kegelclub erfahren hätten, dass man in Tauschbörsen kostenlos Pornofilme herunterladen kann und prompt in die Falle der Jäger im Auftrag der Pornoindustrie tappten.
Das Abmahnungsgeschäft ist für die Film- und Musikindustrie sehr profitabel

"Für so manchen Rechteinhaber gerade im Pornobusiness mag das Geschäft mit Abmahnungen und Schadenersatzforderungen ein zusätzlicher Teil der Verwertungskette zu sein, mit der er bewusst kalkuliert. Schließlich ist nicht jeder Streifen ein Kassenschlager", so Feil.
Zunehmend gingen die Gerichte bei Filmen und Musik dazu über, die Schadenersatzhöhe bei "ganz alten Klamotten" einzudämmen: "Um wirklich hohe Forderungen zu stellen, muss das Material im Zeitraum der letzten sechs Monate veröffentlicht worden sein." Beim geforderten Schadenersatz gibt es eine große Bandbreite - die reicht von 450 Euro für einen Top-100-Song bis 1200 Euro für ein Album, von 800 bis 950 Euro für einen Spielfilm oder knapp 1300 Euro für einen Pornostreifen.
In den meisten Filesharing-Verfahren ist der geforderte Schadenersatz der größte Brocken. "Filesharing spielt sich in der Regel im Privaten ab. Doch es werden immense Streitwerte und Kosten angesetzt, wie man sie selbst im Wirtschaftsrecht nur selten sieht", beobachtet der auf Internetrecht spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, dessen Kanzlei Wilde Beuger Solmecke 16.000 Abgemahnte vertritt.
Wer allerdings nachweisen könne, dass er in der Zeit der behaupteten Filesharing-Aktivitäten gar nicht zu Hause war oder dass andere Personen im Haushalt als Täter in Betracht kommen - ohne natürlich Namen zu nennen - müsse in der Regel keinen Schadenersatz zahlen. Denn eine solche Entschädigung können Rechteinhaber nur vom tatsächlichen Täter fordern.
"In manchen Prozessen stehen die Betroffenen jedoch mit dem Rücken zur Wand, wenn sie zum Beispiel vorab 20.000 Euro für ein Gutachten zahlen sollen, welches die Funktionsweise der Ermittlungs-Software untersucht. Das Risiko eines nichtssagenden Prüfergebnisses ist zu groß, da wird eher ein Vergleich mit Zahlung von 1.200 Euro akzeptiert."
"Bisher wurden lediglich zwischen ein und fünf Prozent der Abgemahnten verklagt, weil dies höheren Aufwand bedeutet, als einfach die Druckmaschine anzuwerfen und Drohbriefe zu verschicken", sagt Rechtsanwalt Solmecke. "Hier geht es aus meiner Sicht vordergründig um die Generierung der Rechtsanwalts-Gebühren, erst in zweiter Linie um den Schutz der Urheber - die sehen wenig von dem als Schadenersatz eingetriebenen Geld, das bleibt bei den Plattenfirmen", kritisiert Solmecke.
Beim Großteil der Fälle, die seine Kanzlei vertrete, werde zunächst jede Zahlung komplett verweigert. Bei drei bekannten Abmahn-Kanzleien aber steige jetzt die Bereitschaft, vor Gericht zu ziehen und ihren Forderungen damit besonderen Nachdruck zu verleihen, so der Jurist.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Handeln Sie sofort!

"Wenn eine Abmahnung im Postkasten liegt, sofort einen Anwalt kontaktieren, der innerhalb von zwei bis drei Tagen ein Schriftstück losschickt", rät Solmecke. Die meisten Kanzleien bieten eine kostenfreie Erstberatung an, das weitere Vorgehen - ohne Gerichtsverfahren - kostet im Allgemeinen zwischen 200 und 500 Euro. Manche Kanzleien bieten auch Pauschalpakete für weitere Abmahnungen an. Zwar könne man nicht für einen Musiktitel mehrfach abgemahnt werden - für verschiedene Stücke einer Top-100-Compilation aber schon.
Antwortschreiben auf eigene Faust können leicht ins Auge gehen und Vorlagen aus dem Internet sind nicht unbedingt fehlerfrei. Nur ein einziges falsches Wort - und die Unterlassungserklärung ist ungültig. Genauso schlimm ist es, nichts zu tun. Dann läuft automatisch ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren an.
Vor allem Eltern sollten vorbauen und ihre Kinder nachweislich aufklären sowie Kinderschutz-Software installieren. "Wer versucht, mit Leutseligkeit durchzukommen und um Verständnis bittet, kann nicht auf Gnade hoffen. Aussagen wie, tut mir leid, meine minderjährige Tochter hat ohne mein Wissen Musik heruntergeladen, das kommt nicht wieder vor' erweichen die Gegenseite nicht", betont Christoph Strieder, Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
"Bei so manchem alten Pornofilm oder gar Filmausschnitt muss man sich schon fragen, wer das Material eigentlich ins Netz stellt. Mit dem Verkauf lässt sich damit kein Geld mehr verdienen, mit Abmahnungen aber schon", sagt der Solinger Jurist, in dessen Kanzlei schon verzweifelte Eltern saßen, die Abmahnungen im Auftrag der Pornofilmindustrie erhalten haben und ihre Kinder als Urheber des Ärgers vermuteten.
"Wer sich keiner Schuld bewusst ist, sollte auch nicht zahlen. Der kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und sich entspannt zurücklehnen. Für Schadenersatzforderungen braucht es schon etwas mehr als nur zu behaupten, die Eltern hätten nicht aufgepasst. Der Gang vors Gericht ist auch für die Gegenseite mit erheblichem Begründungsaufwand bei unsicherem Ausgang verbunden."