Filesharing: Achtung vor Abmahn-Fallen
Wir zeigen Ihnen wo Sie im Internet besonders vorsichtig sein müssen um nicht unerwartet Post von einem Abmahn-Anwalt zu bekommen. von Cathrin Günzel

Vorsicht Upload: Filesharing-Börsen sind ein unsicheres Pflaster. Nicht der Download von Musikstücken oder Filmen wird verfolgt (zumindest derzeit, denn aus illegaler Quelle ist auch dieser illegal) - die Anwälte haben den Upload im Visier. Die Tauschbörsen funktionieren generell so, dass die Nu...
Vorsicht Upload: Filesharing-Börsen sind ein unsicheres Pflaster. Nicht der Download von Musikstücken oder Filmen wird verfolgt (zumindest derzeit, denn aus illegaler Quelle ist auch dieser illegal) - die Anwälte haben den Upload im Visier. Die Tauschbörsen funktionieren generell so, dass die Nutzer im Gegenzug die auf ihren Festplatten befindliche Musik oder Filme anbieten.
Wer dies nicht tut und den Upload blockieren möchte, zieht sich den Unmut der Szene zu. Jeder Downloader wird somit automatisch auch zum Uploader. Anonymisierungs-Tools wiederum machen die ganze Sache lahm und damit unattraktiv.
Vorsicht One-Click-Hoster: Gefährliches Terrain sind auch One-Click-Hoster wie Rapidshare, so Medienrechtsanwalt Christian Solmecke, denn diese würden dazu übergehen, die Daten der Uploader herauszugeben. Zudem wird bei Uploadern ein größeres Unrechtsbewusstsein angenommen, was sich bei Abmahngebühren und Schadenersatz niederschlägt.
Vorsicht Neuheiten: Bei Filmen und Musik haben die Gerichte bei ihren Entscheidungen in Schadenersatzprozessen durchaus den Marktwert im Blick - bei älteren Stücken wird meist nicht so stark zugelangt. Darauf kann man sich jedoch nicht verlassen. Auf jeden Fall: Finger weg von Charts, kompletten Alben und aktuellen Kinostreifen.
Bei Letzteren beginnt die relevante Verwertungsphase laut eines Beschlusses des OLG Köln von Dezember 2010 zum Beispiel nicht nach dem Kinostart, sondern mit Beginn der DVD-Vermarktung - da sind dann sechs Monate zu veranschlagen. Für Werke wie Hörbücher oder -spiele können heiße Verwertungsphasen länger sein.
Vorsicht Pornografie: Nach wie vor wird die Verbreitung von Pornofilmen häufig abgemahnt - vor allem deshalb Erfolg versprechend, weil es den Betroffenen peinlich ist und sie sich auf einen Vergleich einlassen.
Vorsicht Hörbuch: Verstärkt sind auch Hörbücher Ziel von Abmahnungen. Bei E-Books scheint noch Zurückhaltung zu herrschen, weil das Interesse daran noch nicht so groß ist und die Reader sich erst noch durchsetzen müssen.
Vorsicht vor Wiederholungstaten: Teuer wird es, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde und der Betreffende erneut beim Filesharing erwischt wird, weiterhin entsprechende Software und illegales Material auf dem Rechner hat. Deshalb spätestens nach einer Abmahnung eventuell vorhandene Filesharingprogramme vom Rechner entfernen.
Vorsicht IP-Adressenspeicherung: Es existieren tatsächlich Anbieter, die keine IP-Adressen speichern. Dazu zählt nach eigener Aussage Vodafone DSL.
Sieben Freunde darfst Du haben: Man darf Musik an seine Freunde weitergeben, zum Beispiel auf einem festen Datenträger wie einer CD oder per E-Mail. Laut Anwalt Solmecke habe der Bundesgerichtshof die Weitergabe an sieben Freunde für rechtmäßig gehalten. Wird die Gruppe größer, dürfte dies möglicherweise den engeren privaten Kreis verlassen. Das gilt es auch beim privaten Einsatz von Browser-Dateitauschdiensten oder von Friend-to-Friend-(F2F)-Plattformen wie RetroShare (retroshare.sourceforge. net) zu beachten.