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Inkasso-Brief statt Ware

Amazon: Abmahnungen nach günstigem Software-Kauf – Was tun?

Eine Anwaltskanzlei schickt Abmahnungen an Käufer vermeintlich günstiger Software. Auffällig: eine kommentarlose Rückbuchung der Zahlung. Das müssen Sie wissen.

Neue Abmahn-Welle: Filesharing-Abmahnungen per Spam-Mails verschickt
Online-Nutzer müssen aufpasssen. Seit einer Woche fällt eine neue Masche bei Amazon auf.
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Verschiedene Nutzer haben günstige Software auf dem Amazon-Marketplace von einem Händler namens JP Trading Enterprises UG gekauft. Nach dem Kauf passierte jeweils folgendes: Amazon hat die Zahlung ohne Kommentar zurückgebucht. Dabei ist unklar, ob der Käufer, Verkäufer oder Amazon selbst die RÃ...

Verschiedene Nutzer haben günstige Software auf dem Amazon-Marketplace von einem Händler namens JP Trading Enterprises UG gekauft. Nach dem Kauf passierte jeweils folgendes: Amazon hat die Zahlung ohne Kommentar zurückgebucht. Dabei ist unklar, ob der Käufer, Verkäufer oder Amazon selbst die Rückbuchung veranlasst hat. Wenige Tage später erhielten entsprechende Käufer einen Inkasso-Brief, in dem sie aufgefordert werden, statt der wenigen Euro für die jeweilige Software, über 80 Euro Inkassogebühr zu zahlen. 

Absender des Inkasso-Briefs ist eine Anwaltskanzlei Namen JUSLEGAL aus Vaterstetten in der Nähe von München. In diesem Brief, den das Portal anwalt24.de veröffentlicht hat, wird ein Schreiben des Mandanten (der vermeintliche Software-Verkäufer) erwähnt. Ein solches hat aber keiner der Betroffenen bislang erhalten.

Auffällig ist zudem, dass der Inhaber der Anwaltskanzlei in Vaterstetten die Geschäftsadresse des Mandaten wohl aus Versehen im gleichen Örtchen sieht, obwohl die JP Trading Enterprises UG laut Handelsregister eigentlich im nordrheinwestfälischen Hüllhorst sitzen sollte. Das gibt Geprellten natürlich Angriffsfläche, einige äußern sich seit ein paar Tagen auch eindeutig in Google-Bewertungen zur Kanzlei - die aber anscheinend auch vorher nicht in Erscheinung getreten ist.

Amazon: Abmahnung nach Marketplace-Kauf - was tun?

Das Anwaltsportal gibt verschiedene Tipps, was Nutzer nun tun sollten: Wenden Sie sich an Amazon oder den Verkäufer. Klären Sie dazu, ob eine ggf. vorhandene Rechtsschutzversicherung Ihnen im Fall eines gerichtlichen Streits helfen kann. Dokumentieren Sie die Geschehnisse detailgenau wie möglich. Nehmen Sie nur Kontakt mit dem Verkäufer auf, vermeiden Sie Kommunikation mit der Anwaltskanzlei. Keinesfalls sollten Sie den Inkassobetrag zahlen, bevor alle Unklarheiten vom Tisch sind: Klären Sie bzw. lassen Sie sich Belege dafür geben, ob bzw. dass eine Zahlungsaufforderung wirklich vom Verkäufer verschickt wurde, nachdem es zur Rückbuchung kam und bevor sich das Inkassobüro meldete. 

Laut Golem ist das Problem bei Amazon bekannt. Der Rat: nichts tun! "Wir überprüfen den Sachverhalt, bitte keinen Zahlungsaufforderungen von dieser Firma nachgehen, das macht diese Firma bei einigen unserer Kunden."

Prime Day 2018

Autor: The-Khoa Nguyen • 30.7.2019

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