Rechts-Tipp: Richtiges Verhalten bei Filesharing-Abmahnungen
Wie soll man sich verhalten wenn unerwartet eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing mit der Post kommt? Wir sagen Ihnen was in so einer Situation zu tun ist. von Cathrin Günzel

Analysieren Sie! Wer ist der Absender und was wird behauptet? Neben der Information zum Urheberrechtsverstoß und dessen Konsequenzen fordern die abmahnenden Kanzleien die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, den Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten sowie häufig Schadensersatz. ...
Analysieren Sie! Wer ist der Absender und was wird behauptet? Neben der Information zum Urheberrechtsverstoß und dessen Konsequenzen fordern die abmahnenden Kanzleien die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, den Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten sowie häufig Schadensersatz. Übrigens kommen Abmahnungen meist mit "normaler" Post.
Sie können theoretisch auch per Fax oder Mail verschickt werden, ein Einschreiben ist nicht nötig. Abmahnungen, die derzeit per Mail eintrudeln, sind allerdings meist Betrugsversuche - erkennbar an Rechtschreibfehlern, geringen und auf zum Teil dubiosen Wegen zu zahlenden Beträgen.
Handeln Sie rasch! Abwarten und nichts tun ist keine erfolgversprechende Strategie, auch wenn das gelegentlich funktioniert. Selbst wer sich keiner Schuld bewusst ist, geht dann ein hohes Risiko ein: Es droht ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren.
Beachten Sie die Fristen! Kurze Fristen von ein bis zwei Wochen sind typisch für Abmahnungen.
Schalten Sie einen Anwalt ein! Von Beginn an zu empfehlen ist die Vertretung durch einen versierten Rechtsanwalt. Bei der Suche nach auf Internet- und Urheberrecht spezialisierten Juristen hilft das Web. Die meisten Kanzleien bieten eine kostenfreie Erstberatung an.
Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollten die Honorare vor Mandatserteilung vereinbart werden. Wer nachweislich kein Geld für einen Anwalt hat, kann bei Gericht eine Kostenübernahme für Beratungshilfe beziehungsweise Prozesskostenhilfe beantragen. Rechtsschutzversicherungen zahlen bei Urheberrechtsverstößen in der Regel nicht.
Unterschreiben Sie nichts voreilig! Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschreiben, denn immerhin hat sie meist eine Bindungsfrist von 30 Jahren. Eine unbedachte Unterschrift bedeutet womöglich ein Schuldeingeständnis sowie die Anerkennung der gegnerischen Kosten. Außerdem sind die Vertragsstrafen oft zu hoch angesetzt.
Modifizieren Sie bei Bedarf die Unterlassungserklärung! Die der Abmahnung beiliegende, vorgefertigte Unterlassungserklärung stellt ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar und muss nicht unverändert angenommen werden. Dem Anspruch der Gegenseite auf Unterlassung kann ebenso eine fristgerechte modifizierte Erklärung Rechnung tragen, die so wenig wie möglich und so viel wie nötig zugesteht.
Überweisen Sie kein Geld! Nicht zahlen, bevor die Rechtmäßigkeit des von der Gegenseite geforderten Betrages vom Anwalt geprüft wurde. Ausloten, ob sich ein Streit um geforderte Anwaltsgebühren und Schadenersatz vor Gericht lohnt.
Verhandeln Sie! Beharrt die Gegenseite auf ihren Anwaltsgebühren und der Schadenersatzhöhe, könnte ein außergerichtlicher Vergleich die Alternative zum Prozess sein.