Dashcams: Interview mit ADAC-Sprecher Johannes Boos
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Johannes Boos ist Unternehmensprecher beim ADAC.Warum waren Dashcam-Aufzeichnungen bis jetzt vor Gericht als Beweismittel nicht zulässig? Johannes Boos: Die Meinungen der Richter sind bislang auseinander gegangen, ob Aufnahmen aus Dashcams vor Gericht verwertet werden dürfen oder nicht. Der Bundes...
Johannes Boos ist Unternehmensprecher beim ADAC.
Warum waren Dashcam-Aufzeichnungen bis jetzt vor Gericht als Beweismittel nicht zulässig?
Johannes Boos: Die Meinungen der Richter sind bislang auseinander gegangen, ob Aufnahmen aus Dashcams vor Gericht verwertet werden dürfen oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass Dashcam-Aufzeichnungen grundsätzlich als Beweismittel verwertbar sind – allerdings in engem Rahmen; das heißt, falls die Aufnahmen anlassbezogen erfolgt sind.
Inwiefern sorgt das Dashcam-Urteil für Rechtssicherheit beim Aufklären eines Unfallhergangs?
Boos: Dashcam-Aufnahmen können zwar keine Unfälle verhindern. In manchen Fällen können sie jedoch zur Aufklärung von Unfällen und damit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche beitragen. Möglicherweise lassen sich fingierte Unfälle besser nachweisen. Dashcams können somit zum Rechtsfrieden beitragen.
Welche strittigen Punkte gibt es noch?
Boos: Der Bundesgerichtshof hat offen gelassen, wie lange eine anlassbezogene Aufzeichnung dauern darf. Untergeordnete Gerichte müssen also im Fall des Falles jedes Mal neu entscheiden, ob die Aufnahme „anlassbezogen“ war. Aus unserer Sicht wäre daher empfehlenswert, der Gesetzgeber nimmt sich des Themas an und legt verbindlich fest, in welchen Grenzen und unter welchen Bedingungen Dashcam-Videos vor Gericht verwendet werden dürfen.
Was passiert, wenn die Dashcam-Aufzeichnung mich als Fahrer selbst belastet? Muss ich das Beweismaterial herausgeben?
Boos: Ja, mit der Dashcam kann sich der Benutzer selbst belasten. Bei einem Unfall kann die Kamera von der Polizei sichergestellt und ausgewertet werden.
Wird es bei Versicherungen günstigere Tarife geben für Fahrzeughalter, die eine Dashcam nutzen?
Boos: Rabatte bei der Verwendung einer Dashcam sind uns nicht bekannt. Sie wären außerdem wenig plausibel, da durch die Nutzung einer Kamera nicht weniger Unfälle verursacht werden. Außerdem ist der Anteil der Unfälle, die ohne eine Dashcam nicht aufgeklärt werden können, sehr gering.