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Kaufberatung

Dashcam kaufen und richtig einsetzen: Darauf müssen Sie achten

Nach einem Urteil des BGH sind Dashcam-Filme unter bestimmten Umständen als Beweismittel zur Aufklärung eines Unfallhergangs zulässig. So setzen Sie Dashcams jetzt richtig ein.

Autor: Margrit Lingner • 1.8.2018 • ca. 2:15 Min

Dashcams richtig nutzen
Die Akzeptanz von Dashcams ist in Deutschland in den vergangenen drei Jahren gestiegen. Viele sind der Ansicht, dass sie zu vorsichtigerem Fahren führen.
© © Titikul_B / shutterstock.com

Im Frühling 2018 sorgt der Einsatz einer Dashcam für Schlagzeilen: Beim Linksabbiegen stoßen auf einer Kreuzung zwei Autos zusammen. Ein alltäglicher Unfall, wie er sich immer wieder auf deutschen Straßen ereignet. Doch wie es tatsächlich zu dem Zusammenstoß gekommen ist, lässt sich in viele...

Im Frühling 2018 sorgt der Einsatz einer Dashcam für Schlagzeilen: Beim Linksabbiegen stoßen auf einer Kreuzung zwei Autos zusammen. Ein alltäglicher Unfall, wie er sich immer wieder auf deutschen Straßen ereignet. Doch wie es tatsächlich zu dem Zusammenstoß gekommen ist, lässt sich in vielen Fällen nicht so genau rekonstruieren. Da es sich aber letztlich um nichts geringeres als um Schuld- und Haftungsfragen sowie Versicherungsbeiträge handelt, ist die Rekonstruktion des Unfallhergangs für die Beteiligten durchaus wichtig. 

So kommt es oft zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Und genau so ein Fall hat schließlich dazu geführt, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem ganz alltäglichen Unfall beschäftigt. Konkret ging es darum, dass einer der Beteiligten mit seiner Dashcam den Zusammenstoß aufgezeichnet hatte. Allerdings durfte er die Aufzeichnung nicht zur Klärung des Unfalls heranziehen. Die Vorinstanzen hatten entschieden, dass das Videomaterial ohne Zustimmung der Betroffenen aufgenommen wurde. Das Dashcam-Video verstößt somit gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte. 

Der BGH allerdings ist Mitte Mai 2018 zu dem Schluss gekommen, dass „die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot führt“. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Dashcam-Aufnahmen zur Aufklärung eines Unfallhergangs zulässig. Im Zweifelsfall gehe es um eine Güterabwägung. Dabei müssen die zuständigen Gerichte jeweils prüfen, ob die Aufklärung des Unfallhergangs höher zu bewerten sei als die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten. Details zum BGH-Urteil zu Dashcams lesen Sie in einer separaten Meldung.

Permanente, anlasslose Aufzeichnungen sind verboten

Da es aber für die Beweissicherung eines allfälligen Unfalls technisch möglich ist, nur kurze, anlassbezogene Videosequenzen aufzuzeichnen, bleibt das ständige Mitschneiden des Verkehrsgeschehens während einer Fahrt verboten. Diese anlasslosen Aufzeichnungen verstoßen nämlich nach wie vor gegen geltendes Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht. Dauerfilmen von Verkehrsgeschehen kann mit hohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Letzteres droht, wenn eine Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht unterstellt werden kann. 

Verboten ist es natürlich auch, Fahrtaufnahmen einer Dashcam ins Internet zu stellen. Videos von schrecklichen Verkehrsunfällen aus Russland, wie es sie zu Hauf beispielsweise auf Youtube gibt, sind hierzulande weiterhin tabu. Wer sein Auto jetzt aufrüsten will und eine Videokamera für die Windschutzscheibe sucht, muss bei der Wahl des richtigen Modells auf die Funktionen der Kamera achten. Nicht zulässig sind Kameras, die einfach alles filmen und speichern, was vor der Linse passiert. Statt Daueraufzeichnungen sollte die Dashcam stets kurze Videosequenzen von ca. 30 Sekunden speichern, die immer wieder überschrieben werden. 

Verfügt die Windschutzscheiben-Kamera zudem über einen Beschleunigungs-Sensor (oder G-Sensor), erkennt sie einen Aufprall oder abruptes Bremsen automatisch. Diese neuen, auch als Motion Detection bezeichneten, smarten Funktionen reagieren oft schon, wenn das Fahrzeug von den üblichen Bewegungsmustern abweicht. Nach solch einer kritischen Situation speichert die Kamera automatisch etwa die 15 Sekunden vor und die 15 Sekunden nach dem Ereignis automatisch und schützt diese Aufzeichnung vor weiterem Überschreiben. Beschleunigungs-Sensoren und eine darauf abgestimmte Parküberwachungsfunktion sorgen außerdem dafür, dass die Kamera einen Schnappschuss macht, wenn zum Beispiel ein anderes Fahrzeug das parkende Auto im Vorbeifahren beschädigt.