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Besser bewertet

Das Spickmich-Urteil

Autor: Wolf Hosbach • 23.2.2011 • ca. 3:00 Min

Vor Gericht ...

Vor Gericht

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Eines der belebtesten Verbraucherportale ist Restaurantkritik, das auch Kommentare zu Kommentaren bietet.
© PC Magazin

Das hat aber wenig Aussicht auf Erfolg, wenn die unliebsame Bewertung nicht gegen rechtliche Normen verstößt, also Unwahres oder Beleidigungen enthält (siehe Interview). Schlecht bewertete Lehrer oder Professoren haben versucht, ihre kompletten Profile inklusive aller Bewertungen oder Noten löschen zu lassen, um zu verhindern, dass sie überhaupt bewertet werden können.

Wegweisend ist hier das Spickmich-Urteil vor dem BGH aus dem Juni 2009, obwohl die Richter betont hatten, kein Grundsatzurteil fällen zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Fall inzwischen abgewiesen, damit ist er in Deutschland endgültig abgeschlossen.

Geklagt hatte eine Lehrerin, die von ihren Schülern mit 4,3 bewertet worden war. Der BGH ist der Meinung, Lehrer werden nur im beruflichen Umfeld bewertet, hier geht Meinungsfreiheit vor Persönlichkeitsrechte. Die Bewertungskategorien Sexy und Hässlich hatte Spickmich im Vorfeld gelöscht.

Die Lehrer-Lobby schimpft weiter: "Ich halte dieses Urteil nicht nur für ärgerlich, sondern auch für rechtlich höchst bedenklich", erregt sich Verbandspräsident Josef Kraus gegenüber dem Handelsblatt. "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass das Bundesverfassungsgericht die Persönlichkeitsrechte von Lehrern einer aus der Anonymität heraus praktizierten Internet-Beurteilung von Lehrern durch Schüler unterordnet."

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Eine neue Darstellungsform versucht das Portal zur Bewertung von Arbeitgebern Weiß auf Schwarz.
© PC Magazin

Wahrscheinlich gilt im Bildungswesen das Gleiche wie bei den Ärzten, die Verbandsfunktionäre haben mehr Probleme mit den Bewertungen als die allermeisten Bewerteten selbst. Der Blick ins virtuelle Klassenzimmer zeigt jedenfalls, dass die wenigsten Bewertungen wirklich schlimm sind.

Im Prinzip hat der Fall das Gegenteil bewirkt, wie von der Klägerin erhofft. Statt Spickmich zu schwächen, war der Dienst über Monate in den Medien und ist nun bundesweit bekannt. Offen ist noch der Prozess der Hotelkette A&O gegen HolidayCheck. Der Hotelier möchte ebenfalls komplett aus dem Portal genommen werden, da er viele Schulklassen als Gäste hat.

Die Jugendlichen reagieren schon mal mit einer gezielten Masse an Negativbewertungen, wenn sie nachts die Musik leiser drehen sollen, so der Hotelchef. Das Gericht riet ihm mehrfach, die Klage zu präzisieren oder den Vorwurf fallen zu lassen.

Typen an Portalen

Für Suche und Abgabe von Bewertungen gibt es viele Möglichkeiten. Oft bieten Shops selbst eine entsprechende Funktion etwa Amazon oder eBay. Online-Branchenbücher haben Möglichkeiten zu kommentieren, die aber nicht richtig genutzt werden. Nicht ohne Grund hat DasÖrtliche nun ein eigenes branchenübergreifendes Portal ins Leben gerufen: Go Local. Das ist vergleichbar mit dem schon gut eingeführten und belebten Qype.

Für Produkte sind ebenfalls bekannt Ciao, Dooyoo oder Günstiger.de. Alle habe so viele Nutzer, dass sich von den bewerteten Produkten ein mehrschichtiges Bild ergibt. Spannend wird es mit dem Bewerten bei den Spezialportalen, für Restaurants, Ärzte, Anwälte, Reitställe, Eventagenturen, Pflegeheime, Kreuzfahrtschiffe oder Arbeitgeber.

Die Liste ist lang, obwohl Bewertungsmöglichkeiten für manche Bereiche fehlen, für die Baubranche beispielsweise. Es gibt zwar mit myBaucheck.de einen Anbieter, aber kaum ein Bewerter hat sich bislang gefunden. Manche Anbieter versuchen neue Wege zu gehen, um von den textlastigen Kommentaren weg zu kommen.

Geoflags zeigt beispielsweise eine Google-Map, auf der die verschiedenen Locations mit bunten Sprechblasen markiert sind. Kunba bietet ein Kundenbarometer, das die Beliebtheit einer Marke symbolisch erkennbar macht. Sehr augenfällig ist auch die Arbeitgeberbewertung Weiß auf Schwarz. Letztendlich sind ausführliche Texte aber für den Besucher besser geeignet, um die Qualität eines Produkts von mehreren Seiten zu beurteilen.

Achtung: Wer die Bewertungsdienste nutzt, sollte sich überlegen, selbst auch bewertend tätig zu werden und sein Knowhow weiter zu geben. So trägt er selbst zur Gemeinschaft bei.

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Zu echter Antiwerbung werden Kundenvideos auf Youtube, hier Fernando Motolese über Acitvia.
© PC Magazin

Gute Bewertungen finden sich aber nicht nur in Portalen, sondern auch in vielen anderen Quellen im Web. Vorzügliche Informationen liefern Foren, in denen der Suchende auch nachfragen kann. Oft testen Blogs Produkte und berichten über Gaststätten, Filme, Geschäfte oder Ähnliches. Und in Youtube führen Anwender filmerisch bestimmte Produkte vor, oft sehr sehenswert.

Es kann echte Anti-Werbung entstehen, wie die des Brasilianers Fernando Motolese in einem Spot über Activia. (www.youtube.com/ watch?v=rqngPVpgaxo). Der Film hat eine derartige Wirkung erlangt, dass Motolese anschließend - erfolglos allerdings - versucht hat, Danone zu erpressen mit einem noch schlimmeren Spot, den er angeblich in petto habe. Konzernbosse zittern, so weit geht die Macht der Anwender im Internet.